Sie benötigen für Ihr Kind eine ergänzende Betreuung und Förderung an der Grundschule (Hort).
Sie melden Ihr Kind an der Grundschule Ihres Einzugsbereiches an. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Antrag für die ergänzende Betreuung zusammen mit der Schulanmeldung in der Schule ab. Bitte nutzen Sie ggf. den Leitfaden Antragsverlauf eFöB (Hort) im Download-Bereich auf dieser Seite.
Ist Ihr Kind bereits eingeschult, stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Betreuungsbeginn.
Die Betreuung Ihres Kindes kann nur erfolgen, wenn ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde.
Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes,
in welchem sich die Schule befindet.
Für die Betreuungsverträge an Privatschulen und Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich an den privaten Schulträger bzw. freien Träger.
Zum Abschluss eines eFöB – Vertrages bitten wir Sie, einen Termin zu buchen. Bei der Terminbuchung wählen Sie die Dienstleistung “Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid” aus und geben bitte den Namen Ihres Kindes mit der Bemerkung “eFöB – Vertrag” an.
Der eFöB – Vertrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bitte kommen Sie daher gemeinsam zu uns oder bringen Sie eine Vollmacht der anderen sorgeberechtigten Person mit.
Wir benötigen außerdem eine Schulbescheinigung der zukünftigen Schule Ihrer Kinder. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einschülern die Schulbescheinigung erst nach erfolgreicher Schulzuweisung durch die Schule erhalten.
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Viele Antworten erhalten Sie auf unserer Fragen und Antworten Seite.