Fachdienst ESD – Ergänzender Sozialdienst

Puzzleteile die von vielen kleinen Figuren zusammengefügt werden

Der Fachdienst Ergänzender Sozialdienst umfasst die Fachbereiche Alt-Adoptionen und DDR Heimerziehung, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren, Pflegekinderdienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe und den Wesentlich erhöhten Förderbedarf, welche durch spezifische Qualifikationen bestimmt sind.

Viel Arbeit!

Alt-Adoptionen (DDR)

Der Fachbereich Alt-Adoptionen bietet für Menschen, die in der DDR als Kinder oder Jugendliche adoptiert wurden, Hilfe und Unterstützung bei ihrer "Wurzelsuche" an. Er unterstützt bei der Aktensuche und Quellenforschung und begleitet Suchende in der Kontaktanbahnung zur Herkunftsfamilie. Weitere Informationen

Verwaltung

DDR-Heimerziehung

Der Fachbereich DDR Heimerziehung ist Anlaufstelle für Menschen, die in der DDR als Kinder oder Jugendliche durch Heimunterbringung nicht bzw. zeitweise nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen konnten. Aufgabe ist die Beratung, Unterstützung bei der Akten- und Quellenforschung, Personensuche und -zusammenführung. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. Weitere Informationen

Ein Vater sitzt lächelnd neben seinem behinderten Sohn am Strand

Teilhabefachbereich Jugend

Das Team des Teilhabefachbereichs Jugend Pankow besteht aus Sozialarbeiter_innen und Verwaltungsmitarbeiterinnen der Eingliederungshilfe, die zum Teil im Fallmanagement arbeiten und sich in Kleinteams für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderungen einsetzen. Weitere Informationen

Startseite

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird immer dann tätig, wenn ein junger Mensch eine Straftat begangen haben soll. In diesem Aufgabengebiet arbeiten Sozialarbeiter_innen. Wir bieten straffällig gewordenen jungen Menschen sowie deren Eltern, Beratung und Unterstützung an. Diese Leistung des Jugendamtes steht allen jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren – zum Tatzeitpunkt - zur Verfügung. Weitere Informationen

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Fachdienstes Ergänzender Sozialdienst (ESD) zuständig für die finanzielle Abwicklung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfen sowie für die Einziehung von Kostenbeiträgen bei teilstationären und stationären Jugendhilfen. Weitere Informationen

Lächelnder Junge und lächelndes Mädchen mit geistiger Behinderung in einer Rehabilitationseinrichtung

Wesentlich erhöhter Förderbedarf

Der Fachdienst fördert Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf in Kindertagesstätten. Kindertageseinrichtungen können sich mit einem Antrag an den Fachdienst wenden, wenn Kinder einen wesentlich erhöhten Förderbedarf an sozialpädagogischer Hilfe benötigen. Weitere Informationen