Erhöhter Förderbedarf für Kinder in Kindertagesstätten

Lächelnder Junge und lächelndes Mädchen mit geistiger Behinderung in einer Rehabilitationseinrichtung

Die Berliner Jugendhilfe sichert in ihrer gesetzlichen Vorgabe zusätzliche sozialpädagogische Hilfe in Kindertagesstätten für Kinder mit Beeinträchtigungen. Keinem Kind mit Beeinträchtigungen darf die Aufnahme in eine Kindertagesstätte verwehrt werden.
In der Regel werden Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf in unseren Pankower Kindertagesstätten in integrativen Kindergruppen betreut.

Eltern, deren Kinder einen Kita-Platz mit zusätzlicher sozialpädagogischer Förderung benötigen, haben die Möglichkeit über die jeweilige Kindertagesstätte einen formlosen Antrag an die zuständige Region des Jugendamtes Pankow zu stellen.
Ziel der Förderung ist es, allen Kindern eine aktive Teilhabe am Kita-Alltag zu sichern und diese Teilhabe intensiv zu begleiten.

Darüber hinaus haben Kindertageseinrichtungen in Pankow die Möglichkeit sich mit einem Antrag an unseren Fachdienst zu wenden, wenn die Förderung des Kindes einen erhöhten oder wesentlich erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe verlangt. Die Zuerkennung eines erhöhten oder wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe wird im Zusammenwirken von sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräften unter Leitung unseres Fachdienstes in einem Förderausschuss festgestellt.

Hier finden Sie konkrete Informationen zum Verfahren:

  • Elterninformation für erhöhten Förderbedarf

    Informationen erhalten Sie im Dokument.

    PDF-Dokument (562.6 kB)

  • Trägerinformation Antragsverfahren

    PDF-Dokument (532.5 kB) - Stand: 23.10.2014

  • Antrag Einberufung Förderausschuss Kita

    nur durch Kitaeinrichtung zu stellen

    DOC-Dokument (39.5 kB)

  • Auszüge aus Handreichung SenBWF und Hinweis zur SchüFöVO

    PDF-Dokument (27.4 kB)