Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen. In diesem Fall kann Ihr Kind vom Staat einen Vorschuss gezahlt bekommen.
Voraussetzungen
Die folgenden Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:
- Das Kind ist unter 18 Jahren.
- Das Kind lebt bei Ihnen.
- Sie und Ihr Kind wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Sie erziehen Ihr Kind alleine.
- Sie sind ledig oder geschieden oder verwitwet oder leben dauerhaft getrennt von
- Ihrem Ehegatten oder von
- Ihrer Lebenspartnerin oder von
- Ihrem Lebenspartner.
- Unterhalts-Zahlungen: nur teilweise oder unregelmäßig oder gar nicht.
Ihr Kind bekommt vom anderen Elternteil gar keinen Unterhalt oder nur einen Teil des Unterhalts oder nur unregelmäßig Unterhalt.
Bei Waisen: Falls Ihr Kind Waisenbezüge erhält, sind diese nicht so hoch wie der Unterhaltsvorschuss.
- Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld (SGB II).
- Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
- Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Bürgergeld (SGB II).
Besonderheit beim Bürgergeld
Wenn Ihr Kind 13 Jahre alt geworden ist, kann es sein, dass Sie Unterhaltsvorschuss bekommen können, obwohl Sie Bürgergeld erhalten.
Sprechen Sie das bitte vorab beim Jobcenter an.