Teilhabefachbereich Jugend Pankow

Ein Vater sitzt lächelnd neben seinem behinderten Sohn am Strand

Aktuelle Informationen und Hinweise zur Terminvereinbarung mit dem Teilhabefachbereich Jugend

Eine Sprechstunde findet im Teilhabefachbereich ausschließlich mit Terminvereinbarung statt. Bitte sehen Sie von spontanen persönlichen Besuchen ab, da wir diese aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht bedienen können.
Nach Eingang Ihrer Bitte um einen Termin, werden Sie von uns schriftlich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung und einer angespannten Personalsituation im THB Jugend kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitung von E-Mails, Anfragen und Anträgen.Eine Beantwortung von E-Mails und Anfragen kann gegenwärtig nicht kurzfristig erfolgen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Das Team des Teilhabefachbereichs Jugend des Jugendamtes Pankow besteht aus Sozialarbeiter_innen und Verwaltungsmitarbeiterinnen der Eingliederungshilfe, die zum Teil im Fallmanagement arbeiten und sich in Kleinteams für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderungen einsetzen.

Wenn Sie sich das erste Mal mit uns in Verbindung setzen möchten und einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren wollen, dann wenden Sie sich bitte zuerst an unser Eingangsmanagement.

Sie erreichen das Eingangsmanagement telefonisch zu folgenden Zeiten:

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

unter der Telefonnummer (030) 90295-4000.

Sie können sich mit Ihrer Terminbitte und einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens aber auch schriftlich per
E-Mail thbjugend@ba-pankow.berlin.de an uns wenden.

Oder Sie senden Ihre Bitte um einen Termin und Ihr Anliegen auf dem Postweg an uns:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Teilhabefachbereich Jugend
Postfach 730 113
13062 Berlin
(Postanschrift)

Aufgrund der sehr hohen Anzahl von neuen Anträgen kommt es aktuell zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung. Wir bitten für diese Umstände um Ihr Verständnis.

Aufgaben des Teilhabefachbereiches Jugend

Der Teilhabefachbereich Jugend umfasst die Beratung und Hilfe für:
  • seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem § 35a SGB VIII,
  • körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB IX und
  • den erhöhten und wesentlich erhöhten Förderbedarf für Kinder mit Beeinträchtigungen in den Kindertageseinrichtungen.

In der Regel betreuen wir die Anliegen bis zum 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) im SGB IX und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres im SGB VIII. Ziel ist es, den Anspruchsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die ihrer/seiner Würde entspricht und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Der Teilhabefachbereich Jugend möchte unterstützend mitwirken, dass die Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrgenommen werden kann.

Bitte bringen Sie zur Erstberatung bei uns folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die elterliche Sorge:
    • gemeinsame Sorgerklärung oder
    • Eheurkunde oder
    • eine Negativbescheinigung, die Sie auf Anfrage im Fachdienst 2 des Jugendamtes Pankow / Kindschaftsrecht erhalten
  • Aufenthaltstitel und aktuelle Meldebescheinigung (wenn Sie nicht EU-Bürger:in sind)
  • Kitabericht
  • aktuelle medizinische Unterlagen (nicht älter als 1 Jahr)
  • Pflegevertrag bei Pflegeeltern

Für einen Antrag einer Integrativen Lerntherapie (ILT) nach § 35a SGB VIII bringen Sie bitte zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen einen Hör- und Sehtest mit.

Für einen Antrag nach SGB IX bitte zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen mitbringen:

  • Schwerbehindertenausweis inkl. LaGeSo-Bescheid
  • Bescheid über Leistungsgewährung anderer Rehaträger (z.B. Krankenkasse)
  • Bescheid über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes
  • Bescheid der Pflegekasse

Informationen und Unterlagen zum Teilhabeinstrument Berlin (TIB)

Mitteilung zur Einführung des Teilhabebedarfsermittlungsinstrumentes (TIB) und der Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) der Eingliederungshilfe des SGB IX in den Jugendämtern.

Liebe Eltern,

am 01.01.2021 wurde das Teilhabeinstrument Berlin – kurz TIB – sowie eine Ziel- und Leistungsplanung eingeführt. Alle Teilhabefachdienste Jugend in allen Berliner Bezirken wenden für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX dieses Verfahren für Neuanträge und bei endenden Leistungszeiträumen an.

Wichtig für Sie: Im Mittelpunkt des TIB steht die Bedarfsermittlung. Das TIB ist kein Antrag, den Sie ausfüllen müssen. Die Fachkraft des Jugendamtes wird mit Ihnen und Ihrem Kind ein offenes Gespräch führen, um Bedarfe zielgerichtet und personenzentriert ermitteln zu können. Ziel ist, Ihrem Kind eine individuelle sowie bedarfsgenaue Unterstützung zu ermöglichen. Im Fokus steht hierbei auch die altersgerechte Beteiligung Ihres Kindes, um seine individuellen Wünsche und Ziele einzubeziehen.

Sie können das Gespräch vorbereiten und im Vorfeld eine Vertrauensperson benennen, die Ihr Kind und Sie im Gespräch unterstützen soll. Das Gespräch kann auch in Ihrer Wohnung stattfinden, wenn Sie das möchten. Am Ende oder im Nachgang des Gespräches wird Ihnen die Fachkraft des Jugendamtes eine Kopie des ausgefüllten TIB aushändigen.

Alle Dokumente, weitere Informationen und ein Formular für persönliche Notizen zur Vorbereitung auf das Bedarfsermittlungsgespräch finden Sie hier: Bedarfsermittlung mit dem Teilhabeinstrument Berlin (TIB) bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

In der Ziel- und Leistungsplanung werden neben Ihnen und Ihrem Kind die Leistungserbringer einbezogen, die die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgrund der im TIB festgelegten Teilhabeziele erbringen werden.

Weiterführende Informationen und Beratung finden Sie bei den Beratungsangeboten der Fachstelle “Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB” auf der Website www.teilhabeberatung.de* der gsub mbH Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH.

Fragebögen, die Kinder und Jugendliche in Vorbereitung auf das Gespräch ausfüllen können

  • Fragebogen für Kinder von 0 bis 6 Jahren

    PDF-Dokument (519.1 kB) - Stand: 02/2024 barrierefrei / barrierearm

  • Fragebogen für Kinder von 7 bis 13 Jahren

    PDF-Dokument (722.3 kB) - Stand: 02/2024 barrierefrei / barrierearm

  • Fragebogen für Kinder von 14 bis 18 Jahren

    PDF-Dokument (567.7 kB) - Stand: 02/2024 barrierefrei / barrierearm

Behinderungsbedingte Mehrkosten

Ein formloser schriftlicher Antrag auf behinderungsbedingte Mehrkosten bei Ferien- und Klassenfahrten muss im Teilhabefachbereich Jugend spätestens 8 Wochen vor Beginn der Reise von den Sorgeberechtigten gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Antrag von uns nicht mehr vor Beginn der Reise bearbeitet werden.

Der Antrag ist beim Eingangsmanagement abzugeben:

Per Post an:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Teilhabefachbereich Jugend
Postfach 730 113
13062 Berlin
(Postanschrift)

oder per E-Mail: thbjugend@ba-pankow.berlin.de

oder per Fax: (030) 90295-7670

Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch folgende Unterlagen beim Eingangsmanagement ein:

  • Schwerbehindertenausweis inkl. LaGeSo-Bescheid
  • Zuordnungsbescheid zum Personenkreis § 2 SGB IX
  • Anmeldebestätigung des Trägers der Ferienreise oder einen Nachweis über die Klassenfahrt

Informationen zum Antragsverfahren erhöhter oder wesentlicher erhöhter Förderbedarf für Eltern mit Kita-Kindern und für Kitaträger

Die Berliner Jugendhilfe sichert in ihrer gesetzlichen Vorgabe zusätzliche sozialpädagogische Hilfe in Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Beeinträchtigungen. Wenn Sie dem Link folgen, erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren. Weitere Informationen

Bearbeitung und Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang eines Antrages erfolgt die Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit. Ist der Teilhabefachbereich Jugend nicht zuständig, wird der Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. Sie erhalten dann eine entsprechende schriftliche Nachricht (§ 14 Absatz 1 SGB IX).

Ist der Teilhabefachbereich Jugend zuständig, erfolgt umgehend die Bedarfsfeststellung.

Bitte beachten Sie, dass die in § 14 SGB IX genannte Bearbeitungsfrist von 3 Wochen nach Antragseingang nur dann zum Tragen kommt, wenn für die Antragsbearbeitung keine weiteren Gutachten, Stellungnahmen und Mitwirkungen notwendig sind. Besonders bei Leistungen im schulischen Kontext müssen entsprechende Stellungnahmen der Schulen abgefordert werden. Erfahrungsgemäß sind diese in den Ferienzeiten nur selten zu erhalten. Auch haben wir nur bedingt Einfluss auf die Bearbeitungsdauer sonstiger Gutachterstellen.

Bitte senden Sie alle geforderten Unterlagen umgehend an uns, um die tatsächlichen Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten.

Sobald ein Bedarf festgestellt wird, beginnen wir mit der Suche einer geeigneten Einrichtung oder eines Trägers für eine ambulante Maßnahme. Hier kann es auf Grund der fehlenden Kapazitäten auch zu Verzögerungen kommen.

Bitte beachten Sie, dass die in § 18 Absatz 1 – 5 SGB IX getroffenen Regelungen für die Erstattung von selbstbeschafften Leistungen nicht für die Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe gelten (§ 18 Absatz 7 SGB IX).

Weitere Informationen zu Beratungsstellen erhalten Sie auch im Berliner Familienportal: Kinder mit Behinderung: Beratung und Hilfe für Eltern.

Ihre Ansprechpersonen im Teilhabefachbereich Jugend