Fragen und Antworten

Figur lehnt sich an die aufeinander gestapelten Buchstaben F A Q

Fragen

Stift malt ein Häckchen

Antworten

1. Wann muss ich meinen Antrag auf einen Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid stellen?

Grundsätzlich können Sie einen Antrag auf Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid max. 9 Monate und min. 2 Monate vor Betreuungsbeginn, unabhängig von Kita- oder Schulzusage, stellen. Wichtige Informationen finden Sie auf der Seite Antragstellung und Beratung
Wichtig ist, dass Hortanträge für Einschüler mit der Schulanmeldung in der Einzugsgrundschule abgegeben werden müssen.

2. Wo und wie kann ich meinen Antrag auf einen Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid stellen?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Antrag auf einen Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid einzureichen:

- persönlich (mit Termin)
- per Post
- per E-Mail
- per Fax

Wichtige Informationen zu den genannten Möglichkeiten finden Sie hier.

3. Wie erhalte ich am schnellsten meinen Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid?

Am schnellsten erhalten Sie den Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid, wenn Sie sich bei uns einen Termin buchen und mit vollständigen Unterlagen bei uns vorsprechen.

4. Welche Unterlagen benötige ich für einen Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid?

Für den Kitagutschein finden Sie alle Vordrucke, Merkblätter und Informationen auf der Seite Kita.

Für den Hortbedarfsbescheid finden Sie alle Vordrucke, Merkblätter und Informationen auf der Seite Hort.

5. Ich habe meine Unterlagen bereits eingereicht, wo finde ich den aktuellen Bearbeitungsstand?

Den aktuellen Bearbeitungsstand finden Sie auf dieser Seite.

6. Wo kann ich einen Termin buchen?

Um einen Termin zu buchen, klicken Sie bitte hier.

7. Was ist eine aktuelle Arbeitsbescheinigung?

Eine aktuelle Arbeitsbescheinigung ist ein kürzlich unterschriebener Arbeitsvertrag, eine kürzlich ausgestellte Bestätigung des Arbeitgebers / der Ausbildungsstätte oder einen älteren Arbeitsvertrag mit aktuellen Gehaltsabrechnungen der letzten Monate.

8. Wie erhöhe oder reduziere ich die Stunden meines Kitagutscheines / Hortbedarfsbescheides?

Möchten Sie die Stunden reduzieren, setzen Sie sich bitte mit Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter- / in in Verbindung oder senden Sie diesem einen formlosen schriftlichen Antrag.

Möchten Sie die Stunden erhöhen, müssen Sie einen erneuten Kita- / Hortantrag stellen mit aktueller Arbeitgeberbestätigung / Selbstständigkeitserklärung sowie dem Einkommen des letzten Kalenderjahres.
Für dringende Anliegen nutzen Sie bitte die bereitgestellten Möglichkeiten.

9. Wie weise ich meine Selbständigkeit / Freiberuflichkeit nach?

Ihre Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit können Sie mit folgenden Unterlagen nachweisen:

- kürzlich ausgestellte Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktueller Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse
- Bescheinigung vom Steuerberater
- aktuelle Aufträge
- aktuelle Honorarverträge
- Erklärung über die Selbstständigkeit

Die Selbstständigkeitserklärung ist in jedem Fall erforderlich und muss beim ersten Nachweis mit Gewerbeanmeldung / Schreiben vom Steuerberater etc. nachgewiesen werden.

10. Ich habe bereits einen Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid, was mache ich damit?

Mit dem ausgestellten Kitagutschein können Sie eine Kita Ihrer Wahl im Land Berlin in Anspruch nehmen. Hierzu setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Kita in Verbindung und schließen Sie den Vertrag.

Wenn Sie einen Hortbedarfsbescheid besitzen, schließen Sie bei einem staatlichen Schulhort den Vertrag mit dem jeweiligen Bezirksamt, in der sich die Schule befindet.
Befindet sich die Schule im Bezirk Pankow, können Sie den Hortvertrag während der Öffnungszeiten mit einem Termin abschließen. Sofern Sie nur einen Hortvertrag schließen wollen, wählen Sie bei der Terminbuchung die Dienstleistung “Hortgutschein – Erweiterung” aus und schreiben Sie hinter den Namen des Kindes das Stichwort “Hortvertrag”.

Wird der Hort durch einen freien Träger abgedeckt, schließen Sie bitte mit dem jeweiligen Träger den Vertrag.

11. Wie lange ist mein Kitagutschein / Hortbedarfsbescheid gültig

Der Kitagutschein ist ab bewilligten Betreuungsbeginn 7 Monate gültig. Das bedeutet, dass während dieser 7 Monate die Betreuung Ihres Kindes beginnen muss.

Der Hortbedarfsbescheid ist 7 Monate nach bewilligten Betreuungsbeginn gültig.
Ein Vertrag muss spätestens nach Monate beginnen.

Die jeweilige Gültigkeit des Bescheides finden Sie auf der ersten Seite.

12. Wohin bezahle ich die Kitagebühren / Hortgebühren?

Handelt es sich um eine Kita, bezahlen Sie den Beitrag an die jeweilige Kita.

Handelt es sich um einen Hortvertrag und einen staatlichen Schulhort erhalten Sie die Zahlungsaufforderung nach Abschluss des Hortvertrages vom Bezirksamt wo sich die Schule befindet.
Sollte es sich um einen freien Träger handeln, erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Bezahlung von diesem.

13. Was mache ich, wenn ich keinen Kitaplatz finde?

Sofern Sie keinen Kitaplatz zum Betreuungsbeginn finden und schon einige Kitas Ihnen eine Absage erteilt haben, besteht die Möglichkeit der Platzvermittlung.
Einzige Voraussetzungen sind ein gültiger Gutschein und eine Liste der Kitas, die Ihnen die Absage erteilt haben.
Sie haben dann die Möglichkeit, sich über unser Kontaktformular zur Kitaplatzvermittlung anzumelden.

14. Kann der Kitagutschein nur in Pankow eingelöst werden?

Der Kitagutschein kann im ganzen Land Berlin eingelöst werden.

15. Das Einkommen meiner Familie verringert sich im laufenden Kalenderjahr, was kann ich tun?

Sollte sich Ihr Einkommen im laufenden Kalenderjahr verringern, sollten Sie die Kitakosten / Hortkosten neu berechnen lassen.
Hierfür bitten wir Sie, die Erklärung zur Festsetzung der Kostenbeteiligung einzureichen.
Bitte senden Sie diese vollständig ausgefüllt an Ihren jeweiligen Sachbearbeiter.

16. Hat Ihr Kind eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung und benötigt deshalb Unterstützung im pädagogischem Alltag der Kita?

Sie können einen Antrag auf einen behinderungsbedingten Personalzuschlag stellen, die Prüfung erfolgt durch das Jugendamt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: