Mit dem ausgestellten Kitagutschein können Sie eine Kita Ihrer Wahl im Land Berlin in Anspruch nehmen. Hierzu setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Kita in Verbindung und schließen Sie den Vertrag.
Wenn Sie einen Hortbedarfsbescheid besitzen, schließen Sie bei einem staatlichen Schulhort den Vertrag mit dem jeweiligen Bezirksamt, in der sich die Schule befindet.
Befindet sich die Schule im Bezirk Pankow, können Sie den Hortvertrag während der Öffnungszeiten mit einem Termin abschließen. Sofern Sie nur einen Hortvertrag schließen wollen, wählen Sie bei der Terminbuchung die Dienstleistung “Hortgutschein – Erweiterung” aus und schreiben Sie hinter den Namen des Kindes das Stichwort “Hortvertrag”.
Wird der Hort durch einen freien Träger abgedeckt, schließen Sie bitte mit dem jeweiligen Träger den Vertrag.