Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

BVG- und S-Bahnkarten und "berlinpass BuT"

Nahverkehrssymbole

Achtung: Veränderungen beim Berechtigungsnachweis, VBB-Kundenkarte und Kauf eines Berlin Ticket S

Bild eines generischen Berechtigungsnachweises

Veränderungen beim Berechtigungsnachweis

Auf Beschluss des Berliner Senats vom 10.09.2024 wird der Berechtigungsnachweis ab dem 01.10.2024 abgeschafft. Alle bis zu diesem Tag ausgestellten Berechtigungsnachweise behalten für die angegebene Dauer ihre Gültigkeit, aber es werden keine neuen Berechtigungsnachweise erstellt.

Logo des VBB

Änderungen bei der VBB Kundenkarte

Ab dem 01.01.2025 werden keine VBB-Kundenkarten mehr ausgestellt. Wenn Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, die über den 31.12.2024 hinaus gültig ist, können sie diese Karte bis zum Ende ihrer Laufzeit nutzen.

Logo der BVG mit Quadriga

Änderungen beim Kauf eines Berlin-Ticket S

Wenn Personen keine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen oder ihre Karte vor oder nach dem 1. Januar 2025 ausläuft, gilt für sie das bisherige Verfahren weiter. Bei Vorlage des aktuellen, gültigen Leistungsbescheides in Kopie (ggf. auch geschwärzt) kann ein Berlin-Ticket S gekauft werden. Der Leistungsbescheid kann auch digital vorgezeigt werden (beispielsweise über die Jobcenter App). Beachten Sie aber bitte, dass ein Bildschirmfoto (ein Screenshot) nicht als Nachweis anerkannt wird. Dieses Verfahren besteht bis zum 30. Juni 2025.

Wichtig: Nach dem Erwerb muss das Berlin-Ticket S ganz klar einer Person zugeordnet werden können. Darum ist auf dem Ticket die Kundennummer der Nutzerin oder des Nutzers einzutragen. Sie erkennen die Kundennummer an folgendem Muster: 3 Zahlen + Buchstabe + 6 weitere Zahlen. Also zum Beispiel: 922 Q 123456.

Diese und weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung

"berlinpass-BuT“ für Kinder und Jugendliche

Die Regeln zum „berlinpass-BuT“ für Kinder und Jugendliche bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabekatalogs bleiben unverändert bestehen!

Bleiben Sie gut informiert über die Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Soweit Sie noch keinen Berechtigungsnachweis erhalten haben oder besitzen, können Sie hierfür unser Anforderungs- bzw. Kontaktformular nutzen.

Jobcenter Berlin Neukölln

Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 12:30 Uhr
Di. 8:00 bis 12:30 Uhr
Mi. nach Terminvereinbarung
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr (ab 11:30 Uhr nur für Berufstätige
und Maßnahme-Teilnehmende)
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Verkehrsanbindungen

Standort des Bereichs für unter 25jährige

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 16:00 Uhr
Di. 8:00 bis 16:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:30 Uhr
Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Wegbeschreibung in bürgernaher Sprache hier öffnen.

Verkehrsanbindungen

Servicecenter

Öffnungszeiten
Mo. – Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 14:00 Uhr

Kundenhotline

Öffnungszeiten
Mo. – Mi. 8:00 bis 15:00 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr

Wichtiger Sicherheitshinweis

Bitte beachten Sie unseren Sicherheitshinweis hier.