Grundsätzlich kann das Berlin-Ticket S nur zusammen mit der gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S genutzt werden.
Aktuell kann das Berlin Ticket S auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden. Zur Nutzung des Berlin Ticket S ist darauf das Aktenzeichen des Leistungsbescheides (Bedarfsgemeinschaftsnummer) einzutragen.
Der Leistungsbescheid kann in Kopie und auch geschwärzt verwendet werden.
Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt und gilt bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2024.
Für weitere Informationen steht ein Merkblatt zur Verfügung.