BVG- und S-Bahnkarten und "berlinpass BuT"

Nahverkehrssymbole

Achtung: Veränderungen beim Berechtigungsnachweis, VBB-Kundenkarte und Kauf eines Berlin Ticket S

Bild eines generischen Berechtigungsnachweises

Veränderungen beim Berechtigungsnachweis

Auf Beschluss des Berliner Senats vom 10.09.2024 wird der Berechtigungsnachweis ab dem 01.10.2024 abgeschafft. Alle bis zu diesem Tag ausgestellten Berechtigungsnachweise behalten für die angegebene Dauer ihre Gültigkeit, aber es werden keine neuen Berechtigungsnachweise erstellt.

Logo der BVG mit Quadriga

"Öffis" fahren mit dem Berlin-Ticket S bleibt einfach.

Du hast das Berlin-Ticket S? Dann kannst du weiterhin deinen aktuellen und geschwärzten Bewilligungsbescheid als Nachweis nutzen. Es reicht auch eine Kopie deines Bescheides.

Wichtig:
Schreibe deinen vollständigen Vor- und Nachnamen auf das Berlin-Ticket S. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Bewilligungsbescheid übereinstimmen.

Bewilligungsbescheid schwärzen:
Du kannst fast alle Angaben in deinem Bescheid unkenntlich machen. Nur die folgenden Angaben darfst du nicht schwärzen:
• Kopfbogen
• Überschrift/Betreff
• Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
• Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) und persönliche Kundennummer
• Bewilligungszeitraum

Tipp: Mit der Jobcenter-App kannst du deinen Bescheid digital mitführen und vorzeigen.

Du hast Fragen dazu? Wir beraten dich gerne.

  • Flyer mit Infos zum Berlin Ticket S

    PDF-Dokument (107.8 kB)

Sprossenwand voller Kinder

"berlinpass-BuT“ für Kinder und Jugendliche

Die Regeln zum „berlinpass-BuT“ für Kinder und Jugendliche bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabekatalogs bleiben unverändert bestehen!

Bleiben Sie gut informiert über die Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Soweit Sie noch keinen Berechtigungsnachweis erhalten haben oder besitzen, können Sie hierfür unser Anforderungs- bzw. Kontaktformular nutzen.

Jobcenter Berlin Neukölln

Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 12:30 Uhr
Di. 8:00 bis 12:30 Uhr
Mi. nach Terminvereinbarung
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr (ab 11:30 Uhr nur für Berufstätige
und Maßnahme-Teilnehmende)
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Verkehrsanbindungen

Standort des Bereichs für unter 25jährige

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 16:00 Uhr
Di. 8:00 bis 16:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:30 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Wegbeschreibung in bürgernaher Sprache hier öffnen.

Verkehrsanbindungen

Servicecenter

Mo. – Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 14:00 Uhr

Kundenhotline

Mo. – Mi. 8:00 bis 15:00 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr

Wichtiger Sicherheitshinweis

Bitte beachten Sie unseren Sicherheitshinweis hier.