Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

Der Berechtigungsnachweis ersetzt ab 1. Januar 2023 den bisherigen „berlinpass“.

HINWEIS:

Die Regeln zum „berlinpass-BuT“ für Kinder und Jugendliche bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabekatalogs bleiben unverändert bestehen!

Bleiben Sie gut informiert über die Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Soweit Sie noch keinen Berechtigungsnachweis erhalten haben oder besitzen, können Sie hierfür unser Anforderungs- bzw. Kontaktformular nutzen.

Wofür ist der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S (kurz: BN BTS)?

Der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S (kurz: BN BTS) eröffnet vergünstigten Zugang zu Sport, Bildung, Kultur und Freizeit – z. B. ermäßigten Eintritt im Tierpark, in den Berliner Schwimmbädern, bei Alba Berlin oder im Friedrichstadtpalast.

Hier können Sie kostenlose oder ermäßigte Angebote in ganz Berlin finden.

Außerdem:

Der BN BTS berechtigt zum Kauf des Sozialtickets (Berlin-Ticket S).
Das Sozialticket ist eine preisreduzierte Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr und erlaubt die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin (Tarifbereich AB).
Um das Sozialticket nutzen zu können, brauchen Sie die VBB-Kundenkarte Berlin S.
Diese können Sie ab 23. Dezember 2022 über ein Online-Antrags-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe beantragen.

Achtung: Übergangsregelung!

Grundsätzlich kann das Berlin-Ticket S nur zusammen mit der gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S genutzt werden.

Aktuell kann das Berlin Ticket S auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden. Zur Nutzung des Berlin Ticket S ist darauf das Aktenzeichen des Leistungsbescheides (Bedarfsgemeinschaftsnummer) einzutragen.
Der Leistungsbescheid kann in Kopie und auch geschwärzt verwendet werden.

Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt und gilt bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2024.

Für weitere Informationen steht ein Merkblatt zur Verfügung.

Häufige Fragen und Antworten:

Wer hat Anspruch auf den Berechtigungsnachweis?

Wie bekommt man ihn?

Wie kann die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragt, wie das Sozialticket genutzt werden?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie HIER.