Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Einstiegsgeld

Einstiegsgeld ist ein finanzieller Anreiz und wird als Zuschuss für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erbracht, die mindestens 15 Stunden in der Woche umfasst und durch deren Einkünfte die Hilfebedürftigkeit beendet oder deutlich reduziert wird.

Gründungswillige erwerbsfähige Hilfeberechtigte des Jobcenters Berlin Neukölln können Einstiegsgeld auch bei einer Existenzgründung beziehen, vorausgesetzt, sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos (üben keine Tätigkeit von 15 oder mehr Wochenstunden aus), wollen hauptberuflich selbständig oder freiberuflich tätig werden und das Jobcenter Berlin Neukölln stellt die Eignung und Tragfähigkeit fest.

Eine vorherige Arbeitslosigkeit sowie die Erforderlichkeit zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind vorausgesetzt. Das Einstiegsgeld wird nicht auf Ihre Leistungen Arbeitslosengeld II angerechnet und auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit in der Regel weitergeleistet. Mehr dazu können Sie dem folgenden Informationsflyer entnehmen.

Wichtiger Hinweis:
Die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sind immer vorher bei Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrer Integrationsfachkraft zu beantragen, da eine Gewährung der Kostenerstattung im Nachgang nicht mehr möglich ist.

Schweißer Stahlbau
  • Flyer zum Einstiegsgeld

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