Ukraine

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Übertragung der Aufgabe Forderungseinzug (Inkasso) auf die Bundesagentur für Arbeit

Das Jobcenter Berlin Neukölln ist eine gemeinsame Einrichtung des Landes Berlin und der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 44b SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Nach Absatz 4 dieser Norm kann die gemeinsame Einrichtung einzelne Aufgaben auch durch einen der beiden Träger wahrnehmen lassen.

Mit Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Neukölln gem. § 44c Abs. 2 Nr. 4 SGB II vom 13.12.2019 ist die Aufgabe des Forderungseinzuges inklusive sämtlicher Neben- und Folgetätigkeiten für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 an die Bundesagentur für Arbeit übertragen worden.

Die Übertragung gilt ab dem Zeitpunkt der „Zahlungsgestörtheit“, wenn also bis zum Zahlungstermin der geforderte Betrag nicht vollständig eingegangen ist.

Die Aufgabenübertragung umfasst auch die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Verwaltungsakte im Zusammenhang mit der Durchführung des Forderungseinzuges, hier sind insbesondere die Festsetzung von Mahngebühren sowie Stundungs- und Erlassbescheide zu nennen.

Die praktische Durchführung des Forderungseinzuges für das Jobcenter Berlin Neukölln erfolgt durch den Inkasso-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Hinweise zum Inkassoverfahren mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie unter diesem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/inkasso-service-wie-sie-richtig-reagieren

Die Aufgabenübertragung erfolgte laut Beschluss der Trägerversammlung vom 13.12.2019 in dem in der Anlage 1 „Übertragung hoheitlicher Aufgaben/Befugnisse“ zum Beschluss genannten Umfang.

Der Inhalt dieser Anlage, der damit auch den genauen Umfang der Übertragung der Aufgabe Forderungseinzug auf die Bundesagentur definiert, wird unter folgendem Link vollständig wiedergegeben.

Anlage 1 “Übertragung hoheitlicher Aufgaben/Befugnisse”