Die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung kann gefördert werden, wenn diese
- die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
- die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
unterstützt.
Möglich sind auch Maßnahmen, die mehrere dieser Elemente beinhalten. Sie können daher z.B. an einem Bewerbungstraining oder an einer Maßnahme zur individuellen Aktivierung für Alleinerziehende teilnehmen, um die Eingliederungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu steigern.
Es können zudem Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen gefördert werden, um die berufliche Eignung in Bezug auf den Zielberuf/die Zieltätigkeit festzustellen. Das Jobcenter Berlin Neukölln kann ggf. die notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Maßnahme entstehen (z.B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten) übernehmen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins“ durch Ihre Arbeitsvermittlung. Dieser berechtigt Sie zur Auswahl eines Bildungsträgers oder eines privaten Arbeitsvermittlers.
Wichtiger Hinweis:
Die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sind immer vorher bei Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler zu beantragen, da eine Gewährung der Kostenerstattung im Nachgang nicht mehr möglich ist.