Ukraine

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Trägerversammlung und Beirat des Jobcenters Berlin Neukölln

Seit dem 01.01.2011 hat der Gesetzgeber die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie die Stärkung der lokalen Strukturen durch die Einrichtung einer Trägerversammlung und eines Beirats verbindlich geregelt.

Der § 18d SGB II sieht für gemeinsame Einrichtungen die verbindliche Aufstellung eines Beirats vor.

Darüber hinaus regelt § 44c SGB II die Belange der Trägerversammlung .