Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Bildung und Teilhabe

Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahre aus Haushalten mit geringem Einkommen überall in Schule, Kita und Freizeit mitmachen können, gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket oder kurz BuT genannt.

Foto eines Berlinpasses

berlinpass-BuT

Sie erhalten den berlinpass-BuT, wenn Sie nachweisen, dass ihr leistungsberechtigtes Kind eine Kita, eine sonstige Einrichtung der Kindertagesbetreuung, eine Schule oder eine Bildungseinrichtung (z.B. bei schulischen Ausbildungen, berufsvorbereitenden/berufsbildenden Maßnahmen) besucht. Der berlinpass-BuT ist auch ohne Foto des Kindes gültig.

Den berlinpass-BuT zeigen Sie in der jeweiligen Einrichtung, bzw. beim Jugendamt oder Caterer vor und erhalten dadurch folgende Vorteile:

  • Kosten für eintägige Ausflüge werden übernommen
  • Kosten der ergänzenden Lernförderung werden übernommen
  • Kosten für gemeinsames Mittagessen in Kita, Schule und Hort werden übernommen

Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die folgenden Leistungen können bewilligt werden:

  • Soziale und kulturelle Teilhabe

    Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können bis zu 15,00 Euro monatlich, bzw. bis zu 180,00 Euro jährlich gezahlt werden, wenn damit eine gemeinsame Gruppenaktivität gefördert wird. Beispiele dafür sind:

    • Mitgliedsbeiträge von Vereinen und Verbänden wie Fußballverein, Tanzverein, Schwimmverein etc.
    • Musikunterricht
    • Besonders für Kinder gestaltete Angebote von Führungen, Musiktheater, Theater und Museen
    • Der vom Jugendkulturservice ausgegebene „Superferienpass“
    • Freizeitfahrten, die von Jugendverbänden oder anderen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe organisiert und durchgeführt werden
    • Gruppenangebote für Babys und Kleinkinder (wie PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.)
    • Gebühren in Fitnessstudios, in denen nachweislich gruppenbezogene Kurse stattfinden

    Es können zusätzlich auch Kosten in Höhe von bis zu 15,00 Euro monatlich, bzw. bis zu 180,00 Euro jährlich für erforderliche Ausrüstung übernommen werden. Zum Beispiel, wenn ein Kind einen Hockeyverein besucht und dafür Hockeyschläger benötigt oder wenn ein Kind in eine Musikschule geht und dort Ausleihgebühren für das Instrument fällig werden.

    Sollten Sie eine dieser Leistungen in Anspruch nehmen wollen, dann reichen Sie bitte Nachweise wie Mitgliedsverträge und Kaufbelege bzw. Quittungen ein.

Ein junger Mann mit ausgestreckten Armen, der in die Kamera blickt. Darüber der Schriftzug Hashtag GönnDir

#GÖNNDIR Zeit für Bewegung

Wussten Sie, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Kindern und Jugendlichen eine körperliche Aktivität von täglich mindestens 60 Minuten in moderater bis hoher Intensität empfiehlt?

Klingt viel, ist aber leicht zu erreichen. Spielen in der Wohnung oder auf dem Spielplatz, Toben im Park, allein oder in der Gemeinschaft im Sportverein – All das zählt zu den körperlichen Aktivitäten.

Machen Sie es Ihrem Kind möglich – mit unseren Förderleistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket. Für das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, wie z.B. die Mitgliedschaft im Tanzverein erhalten Sie von uns einen Zuschuss in Höhe von monatlich 15 Euro.

Und das ganz EASY:

• Als Bürgergeldempfänger:in ist keine separate Antragstellung notwendig
• Die Mitgliedsbescheinigung oder andere Nachweise zur Teilnahme an der Aktivität reichen aus
• Die Nachweise können ganz bequem über www.jobcenter.digital hochgeladen werden
• Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto angewiesen

Mit der Initiative #Gönndir Zeit für Bewegung macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf die mangelnde Bewegung von Schülern und Jugendlichen aufmerksam. Mehr Informationen erhalten Sie unter:
www.uebergewicht-vorbeugen.de

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

    Zum Kauf von Schulartikeln (Stifte, Papier etc.) werden Pauschalsummen gezahlt.

    Weisen Sie bitte einmalig den Eintritt des Kindes in eine Schule nach. Ein erneuter Nachweis ist erst mit Wechsel in eine weiterführende Schule erforderlich und ab Eintritt in die 10. Klasse dann jährlich. Die Auszahlungen erfolgen regelmäßig zu folgenden Terminen und folgenden Summen:

  • Schulbedarf

    2024

  • 2. Halbjahr (Zahlungstermin normalerweise 01.02.)

    65,00 Euro

  • 1. Halbjahr (Zahlungstermin normalerweise 01.08.)

    130,00 Euro

  • Kostenlose Schülerbeförderung

    Alle Berliner Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis I) können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin nutzen. Dafür wird eine fahrCard der BVG benötigt. Als Nachweis zur Berechtigung muss der Berliner Schülerausweis I bei der Beantragung bei der BVG eingereicht werden. Berliner Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, kön­nen bis zur Einschulung an­stelle des Berliner Schüler­ausweises I einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Aufnahmebescheid der Schule) erbringen.

    Weitere wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

  • Mehrtägige Kita- oder Klassenfahrten

    Kosten für eine mehrtägige Schüler- oder Kitafahrt (mit Übernachtung) können durch das Bildungspaket übernommen werden. Für diese Prüfung füllen Sie bitte einen Vordruck aus, lassen den anschließend durch die Schule oder Kita bestätigen und schicken ihn an uns zurück. Den Vordruck finden Sie hier.

  • Angemessene Lernförderung

    Schülerinnen und Schüler, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Vollzeitmaßnahmen können zur Verbesserung ihrer Noten ein Lernförderangebot in Anspruch nehmen. Eine Versetzung muss dabei nicht gefährdet sein. Dafür benötigen Sie einen berlinpass-BuT, den Sie von uns erhalten. Nähere Informationen zum berlinpass-BuT finden Sie weiter unten. Außerdem benötigen Sie noch einen von Ihnen ausgefüllten Zusatzbogen. Diesen finden Sie hier.

    Mit dem von Ihnen ausgefüllten Zusatzbogen und dem berlinpass-BuT fragen Sie in der Schule/Einrichtung/Bildungsträger nach einer ergänzende Lernförderung. Von dort werden Sie an die ausführenden Kooperationspartnerinnen und -partner vermittelt.

    Kosten, die nach dem 1. Juli 2021 verauslagt wurden, können erstattet werden, wenn zu dieser Zeit Leistungen bezogen wurden. Bitte beachten Sie: Dies betrifft nur Fälle, in denen der Nachweis des Schulbesuchs noch nicht erfolgt ist und kein berlinpass-BuT ausgestellt wurde.

  • Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas

    Für alle berechtigten Kinder und Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr werden die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Im Allgemeinen gilt:

    • Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 ist die Mittagsverpflegung kostenlos.
    • Für den kostenlosen Erhalt der Mittagsverpflegung in einer Kita, legen Sie den berlinpass-BuT dort vor.
    • Für Kinder in einer Tagespflegeeinrichtung legen Sie den berlinpass-BuT beim Jugendamt vor.
    • Für Kinder in einer Schule/Bildungseinrichtung ab der 7. Klasse schließen Sie einen Vertrag mit dem Caterer der Einrichtung ab und legen dort den berlinpass-BuT vor.

    Weitere Informationen zum berlinpass-BuT finden Sie weiter unten auf der Seite; einen Infobrief finden Sie hier.

  • Eintägige Schul- oder Kitaausflüge

    Der sogenannte „berlinpass-BuT“ wird in Kita/ Hort/ Schule vorgezeigt. Dort wird alles Weitere getan, damit Kosten für eintägige Ausflüge (ohne Übernachtungen) gezahlt werden. Nähere Informationen zum berlinpass-BuT finden Sie weiter unten.

BuT-Beratungsbüro

Die Jobcenter beraten Sie zum Thema der Bildung- und Teilhabeleistungen. Sie können sich gern an uns wenden.

Ergänzend gibt es in Berlin eine mehrsprachige Beratungsstelle. Sie berät in englischer, türkischer, arabischer und auch in deutscher Sprache.

Die kostenlose Beratung können Sie über folgende Wege in Anspruch nehmen:

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

  • Beratungsbüro Flyer

    PDF-Dokument (1.2 MB)

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen und wie Sie diese beanspruchen können, finden Sie weiter oben.