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Bildung und Teilhabe
Sonderregelung zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S aufgrund von Corona
Vorerst keine Verlängerung notwendig
berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen, werden vorerst nicht verlängert. Sie behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Vorerst keine Ausstellung neuer berlinpässe
berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen
Gültigkeit
Das Verfahren ist befristet bis zum 28. Februar 2021.
Die Berliner Verkehrsbetriebe wurden über das abweichende Verfahren informiert.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu den Sonderregelungen zum berlinpass.
Leistungen für Bildung und Teilhabe

Aktuelle Änderung der kostenlosen Schülerbeförderung:
Alle Berliner Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis I) können ab dem 01. August 2019 kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin nutzen. Dafür wird eine fahrCard der BVG benötigt. Als Nachweis zur Berechtigung muss der Berliner Schülerausweis I bei der Beantragung bei der BVG eingereicht werden. Berliner Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, können bis zur Einschulung anstelle des Berliner Schülerausweis I einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Aufnahmebescheid der Schule) erbringen.
Der Berlinpass BuT mit Hologramm gilt somit nicht mehr als Fahrausweis bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin.
Weitere wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Infobrief Schulmittagessen
Die aktuellen Informationen zum kostenlosen Schulmittagessen der Klassenstufen 1-6 entnehmen Sie bitte folgenden Infobrief der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
PDF-Dokument (94.2 kB)
Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:
Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die folgenden Leistungen können bewilligt werden:
- eintägige Schul- oder Kitaausflüge
- mehrtägige Schüler- oder Kitafahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Aufwendungen für die Schülerbeförderung
- ergänzende angemessene Lernförderung
- Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas
- soziale und kulturelle Teilhabe (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
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Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
Wir sind weiterhin für Sie da!
Zum Schutz der Gesundheit aller hat das Jobcenter Berlin Neukölln die persönlichen Kontaktmöglichkeiten verändert. Eine persönliche Vorsprache ist nur in besonderen individuellen Notfällen und nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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- Fr: 08:00-14:00 Uhr
- Tel.:
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Servicecenter:
erreichbar Mo-Fr 8-18 Uhr- Tel.:
- 030 555579 2222
- Fax:
- 030 555579 7777
Entgelt entsprechend der
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