Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Geldleistungen

Das Bild zeigt einen Rechnungs- und einen Geldstapel mit Taschenrechner und Stift

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus dem Regelbedarf, sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.

Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Dies gilt auch für Personen mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen, als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzbeträge.

In Einzelfällen werden Mehrbedarfe übernommen. In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erbracht.

Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt.

Die Leistungen können Sie aber nur erhalten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen.

Informationen und Videos zum Bürgergeld finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Informationen zu kommunalen Leistungen finden Sie hier.

Den Bescheid verstehen

Hier finden Sie einen Muster-Bewilligungsbescheid mit Erklärungen.

Rundfunkbeitrag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden.

Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag beim Beitragsservice möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte die Original-Bescheinigung aus dem Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem SGB II bei.

Hier finden Sie Informationen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Ihre Akte ist elektronisch: moderner, schneller, sicherer.

Das Jobcenter Berlin Neukölln hat zum 28.05.2018 die elektronische Akte (eAkte) eingeführt – weniger Papier, mehr Service.
Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden „fotografiert“ (gescannt) und elektronisch gespeichert.

Danach werden sie noch 8 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet.

In den meisten Fällen genügt es, wenn Sie uns Kopien einreichen. Es sind nur dann Originale ans Jobcenter Berlin Neukölln zu senden, wenn diese ausdrücklich angefordert wurden.

Jobcenter Berlin Neukölln

Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 12:30 Uhr
Di. 8:00 bis 12:30 Uhr
Mi. nach Terminvereinbarung
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr (ab 11:30 Uhr nur für Berufstätige
und Maßnahme-Teilnehmende)
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Verkehrsanbindungen

Standort des Bereichs für unter 25jährige

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 16:00 Uhr
Di. 8:00 bis 16:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:30 Uhr
Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Wegbeschreibung in bürgernaher Sprache hier öffnen.

Verkehrsanbindungen

Servicecenter

Öffnungszeiten
Mo. – Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 14:00 Uhr

Kundenhotline

Öffnungszeiten
Mo. – Mi. 8:00 bis 15:00 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr

Wichtiger Sicherheitshinweis

Bitte beachten Sie unseren Sicherheitshinweis hier.