Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Selbständigkeit

Auch selbständig erwerbstätige Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Honorarkräfte) können Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende /Bürgergeld haben.
Das Einkommen aus der Selbständigkeit wird auf die Bedarfe zum Lebensunterhalt angerechnet.
Empfänger/innen von Bürgergeld, die bereits selbständig sind oder die Gründung einer Selbständigkeit planen, können sich im Jobcenter Berlin Neukölln zu Rechten und Pflichten beraten lassen.

Blick durch eine Lupe auf eine Liste von Zahlen

Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit ist die sogenannte „Anlage EKS“ zu benutzen.

Hier finden Sie das Formular sowie die Ausfüllhinweise zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit:

  • Anlage zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)

    PDF-Dokument (400.0 kB)

  • Ausfüllhinweise zur Anlage EKS

    PDF-Dokument (202.6 kB)

Eine Hilfestellung für Kundinnen und Kunden ist das Merkblatt:

  • Hinweise zur Leistungsgewährung

    PDF-Dokument (133.6 kB)

Gründungsvorhaben

Grundlage eines Gründungsvorhabens ist immer ein aussagekräftiger Businessplan.
Hilfestellung bietet die Information “Mindestanforderung Businessplan”. Auch das “Zusatzblatt zur selbständigen Tätigkeit” sollte vollständig ausgefüllt vorliegen.

  • Mindestanforderung Businessplan

    PDF-Dokument (67.9 kB)

  • Zusatzblatt zur selbständigen Tätigkeit

    PDF-Dokument (155.1 kB)

Weitere Formulare:

  • Vordruck Kassenbuch

    PDF-Dokument (23.3 kB)

Jobcenter Berlin Neukölln

Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 12:30 Uhr
Di. 8:00 bis 12:30 Uhr
Mi. nach Terminvereinbarung
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr (ab 11:30 Uhr nur für Berufstätige
und Maßnahme-Teilnehmende)
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Verkehrsanbindungen

Standort des Bereichs für unter 25jährige

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 16:00 Uhr
Di. 8:00 bis 16:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:30 Uhr
Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Wegbeschreibung in bürgernaher Sprache hier öffnen.

Verkehrsanbindungen

Servicecenter

Öffnungszeiten
Mo. – Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 14:00 Uhr

Kundenhotline

Öffnungszeiten
Mo. – Mi. 8:00 bis 15:00 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr

Wichtiger Sicherheitshinweis

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