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Selbständigkeit
Auch selbständig erwerbstätige Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Honorarkräfte) können Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende /Arbeitslosengeld II haben.
Das Einkommen aus der Selbständigkeit wird auf die Bedarfe zum Lebensunterhalt angerechnet.
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, die bereits selbständig sind oder die Gründung einer Selbständigkeit planen, können sich im Jobcenter Berlin Neukölln zu Rechten und Pflichten beraten lassen.
Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten finden im Vermittlungsteam für Selbständige T621 Donnerstag nachmittags nur terminierte Beratungen statt.
Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit ist die sogenannte „Anlage EKS“ zu benutzen.
Hier finden Sie das Formular sowie die Ausfüllhinweise zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit:
Eine Hilfestellung für Kundinnen und Kunden ist das Merkblatt:
Einkommensberechnung
Hier finden Sie weitere Informationen zur Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit:
Gründungsvorhaben
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Hier erfahren Sie, wer unter welchen Umständen vom Jobcenter im Rahmen des Themas „Selbständigkeit“ beraten, unterstützt und gegebenenfalls gefördert werden kann.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
Wir sind weiterhin für Sie da!
Zum Schutz der Gesundheit aller hat das Jobcenter Berlin Neukölln die persönlichen Kontaktmöglichkeiten verändert. Eine persönliche Vorsprache ist nur in besonderen individuellen Notfällen und nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Kundenhotline des Jobcenters Berlin Neukölln
ist erreichbar- Mo-Mi: 08:00-16:00 Uhr
- Do: 08.00-18.00 Uhr
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Servicecenter:
erreichbar Mo-Fr 8-18 Uhr- Tel.:
- 030 555579 2222
- Fax:
- 030 555579 7777
Entgelt entsprechend der
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