Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

Junge und alte Frau

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung unterstützen Sie bei der (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit. Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Arbeitsgelegenheiten können u.a. in verschiedenen Tätigkeitsfeldern absolviert werden:

  • Gesundheit, Pflege und Soziales
  • Soziale Dienste
  • Integration
  • Bildung, Jugend und Sport
  • Tourismus, Natur- und Tierschutz
  • Wohnung, Kultur, Stadtentwicklung und Verkehr

Während Sie die Arbeitsgelegenheit bei dem Maßnahmeträger absolvieren, erhalten Sie eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen.

Würfel mit dem Zeichen für Info

Informationen für Maßnahmeträger

Das Jobcenter Berlin Neukölln fördert Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) nach § 16d SGB II. Hier finden Sie Informationen zur Planung, Beantragung und Durchführung von AGH-Maßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Unterlagen und Vordrucke.

Projekt Management

Planung der Arbeitsgelegenheiten

Die Planung der Arbeitsgelegenheiten für das Kalenderjahr 2027 befindet sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Von daher kann die Berücksichtigung neu eingereichter Konzepte nicht garantiert werden. Gern berücksichtigen wir Sie dann aber für den Planungsprozess 2028.

Informationen zur Planung der Arbeitsgelegenheiten für das Kalenderjahr 2028 werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Wenn Sie per E-Mail über den Start der AGH-Planung 2028 informiert werden möchten, wenden Sie sich gerne an das AGT-Team unter: Jobcenter-Berlin-Neukoelln.AGT@jobcenter-ge.de. Wir nehmen Sie in unseren Interessentenverteiler auf und informieren Sie rechtzeitig über den Beginn der Planungsphase.

wichtige Hinweise

Allgemeine Hinweise

Bei der Planung und Durchführung von Arbeitsgelegenheiten (AGH-MAE) sind insbesondere folgende Hinweise zu beachten:

  • Arbeitsgelegenheiten dienen der Stabilisierung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Sie begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für den Bezug von Bürgergeld dar.
  • Die Tätigkeiten müssen den gesetzlichen Fördervoraussetzungen entsprechen und insbesondere zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.
  • Tätigkeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten sind eindeutig von Beschäftigungen nach §§ 16e und 16i SGB II abzugrenzen.
  • Die aktuelle Positivliste für Arbeitsgelegenheiten (7. überarbeitete Fassung, Stand: 19. Dezember 2024) ist bei der Planung und Beantragung zu berücksichtigen.
  • Förderleistungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Antragsunterlagen sind erst einzureichen, wenn Ihre Maßnahme nach Abschluss des Planungsverfahrens für die Umsetzung vorgesehen ist. Die betreffenden Maßnahmeträger werden hierzu gesondert durch das Jobcenter Berlin Neukölln aufgefordert.
  • Die Abwicklung der AGH-Maßnahmen erfolgt grundsätzlich über die elektronische Maßnahmeabwicklung (eM@w).
  • Die Durchführung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Antragsunterlagen, des Bewilligungsbescheides sowie der verbindlichen Trägerinformationen des Jobcenters Berlin Neukölln.
  • Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme sowie die Einhaltung der geltenden Arbeits-, Gesundheits-, Datenschutz- und Unfallverhütungsvorschriften obliegen dem Maßnahmeträger.

Downloads

Weiterführende Informationen und Unterlagen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

  • Trägerinformationen zur Durchführung von AGH-MAE (gültig ab 01.01.2026)

    PDF-Dokument (246.9 kB)

  • Trägerinformation Finanzierung_Monatsabrechnung 2026

    PDF-Dokument (472.4 kB)

  • Positivliste für Arbeitsgelegenheiten 7. überarbeitete Fassung

    PDF-Dokument (198.0 kB)

  • Anlage Finanzierung

    PDF-Dokument (480.6 kB)

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Planung, Einrichtung oder Abrechnungen von Arbeitsgelegenheiten?

Dann wenden Sie sich gerne an das AGT-Team des Jobcenters Berlin Neukölln!

Jobcenter Berlin Neukölln

Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 12:30 Uhr
Di. 8:00 bis 12:30 Uhr
Mi. nach Terminvereinbarung
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr (ab 11:30 Uhr nur für Berufstätige
und Maßnahme-Teilnehmende)
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Verkehrsanbindungen

Standort des Bereichs für unter 25jährige

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 16:00 Uhr
Di. 8:00 bis 16:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:30 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

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Verkehrsanbindungen

Servicecenter

Mo. – Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 14:00 Uhr

Kundenhotline

Mo. – Mi. 8:00 bis 15:00 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr

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