Teilhabechancengesetz

Ernährung lernen in der Küche

Das Teilhabechancengesetz unterstützt Arbeitgebende und Langzeitleistungsbeziehende zusammenzukommen

Videos von Arbeitgebenden, die mit dem Teilhabechancengesetz bereits Erfolg haben, finden Sie hier.

Der Name ist Programm – vom neuen Teilhabechancengesetz sollen nicht nur langzeitleistungsbeziehende Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Arbeitgebende profitieren!

Trotz der guten Arbeitsmarktlage gelingt es insbesondere langzeitleistungsbeziehenden Kundinnen und Kunden häufig nicht, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele von ihnen sind motiviert und wissbegierig. Oftmals fehlt ihnen nur die Chance ihre Fähigkeiten zu zeigen und ihre Erfahrungen einzubringen.
Auch finden Arbeitgebende zunehmend schlechter neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Teilhabechancengesetz unterstützt Arbeitgebende und Langzeitleistungsbeziehende zusammenzukommen und so können Sie profitieren:

  • Bis zu 100% Lohnkostenzuschuss für Arbeitgebende
  • beschäftigungsbegleitendes Coaching, Weiterbildungen vor und während beruflicher Tätigkeit und Praktika als Unterstützung für langzeitleistungsbeziehende Kundinnen und Kunden der Jobcenter

„Arbeit haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und Teilhabe“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Mit den neuen Fördermöglichkeiten sollen tarif- oder mindestlohngebundene Arbeitsplätze bei allen Arten von Arbeitgebenden gefördert werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrags gestellt und entschieden wird.

Trauen Sie sich - denn jeder hat eine Chance verdient!

Wir beraten Arbeitgebende zu den Fördermöglichkeiten für langzeitleistungsbeziehende Kundinnen und Kunden der Jobcenter nach § 16e bzw. § 16i SGB II:

Schreiben Sie uns für § 16e einfach eine E-Mail an

E-Mail: Jobcenter-Berlin-Neukoelln.mitarbeit@jobcenter-ge.de

und für § 16i an

E-Mail: Jobcenter-Berlin-Neukoelln.Partner@jobcenter-ge.de.

Des Weiteren erhalten Arbeitgebende Informationen auch über die Arbeitgebendenhotline der Bundesagentur für Arbeit: Kontakt: 0800 4 555520 (gebührenfrei).

Kundinnen und Kunden der Jobcenter wenden sich an die für sie zuständige Integrationsfachkraft.

  • Flyer zum Förderprogramm §16e SGB II

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Flyer zu §16i-Beratung

    PDF-Dokument (12.6 MB)

  • Infoflyer zum Teilhabechancengesetz

    PDF-Dokument (174.6 kB)

Jobcenter Berlin Neukölln

Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.

Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 12:30 Uhr
Di. 8:00 bis 12:30 Uhr
Mi. nach Terminvereinbarung
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr (ab 11:30 Uhr nur für Berufstätige
und Maßnahme-Teilnehmende)
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

Verkehrsanbindungen

Standort des Bereichs für unter 25jährige

Öffnungszeiten
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Di. 8:00 bis 16:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:30 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr

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Verkehrsanbindungen

Servicecenter

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Kundenhotline

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Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr

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