Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Kosten der Unterkunft und Heizung

Altbau mit Solardach in Berlin

Der Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe umfasst auch den Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten in angemessener Höhe.

Allgemeine Informationen und die wichtigsten Regelungen der AV Wohnen (Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) finden Sie auf der der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. So wird beispielsweise im Flyer unten „Übernahme von Wohn- und Heizkosten – Fragen und Antworten” eine Übersicht über die Angemessenheitswerte aufgeführt.

Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Unterkunft abschließen, ist es notwendig, vom bisher örtlich zuständigen Träger eine Einverständniserklärung für die künftigen Aufwendungen einzuholen.

Leeres Zimmer in einem Altbau mit Holzdielen und Flügeltüren

Umzug/Wohnungssuche

Umzug/Wohnungssuche

Sie möchten umziehen? Dann sprechen Sie bitte bei uns in der Eingangszone persönlich vor, erklären uns die Gründe für den Umzugswunsch (Kündigung der alten Wohnung etc.) und legen ein Wohnungsangebot vor.

Hier sollten die Richtwerte der Senatsverwaltung für die „Kosten der Unterkunft“ eingehalten werden. Die Richtwerte für angemessenen Wohnraum in Berlin finden Sie hier.

Sie bekommen dann von uns das Antragsformular und wir sichern eine zeitnahe Bearbeitung zu.

junges Paar schaut bedrückt auf ein Blatt Papier

Mietrückstände

Bei Mietrückständen bringen Sie bitte mit eine aktuelle Mietkostenaufstellung sowie einem Nachweis über die Höhe der Rückstände mit.

  • Flyer zur Übernahme von Wohn- und Heizkosten – Fragen und Antworten

    PDF-Dokument (493.9 kB)

Heizungsregler, Taschenrechner und Geldstücke

Strom-/Gasschulden

Sollten Sie Schulden / Rückstände bei Ihrem Energieversorger haben, dann sprechen Sie bei uns bitte mit folgenden Unterlagen vor:

  • Ausgefüllter Antrag Energierückstand (Download unten)
  • aktuelle detaillierte Aufstellung über die Höhe der Rückstände
  • ggf. Sperrmitteilung
  • Ratenzahlungsvereinbarung oder -ablehnung
  • die letzte Jahresabrechnung und Einstufung, sowie sämtliche Mahnungen
  • Nachweise über Eigenbemühungen (aktuelle, eigene Zahlungen zur Beseitigung der eingetretenen Notlage)
  • Wie stellen Sie sicher, dass zukünftig keine erneuten Energieschulden entstehen werden?
  • Formular zum Antrag zur Übernahme von Energierückständen

    PDF-Dokument (176.3 kB)