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Kosten der Unterkunft und Heizung
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe umfasst auch den Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten in angemessener Höhe.
Allgemeine Informationen und die wichtigsten Regelungen der AV Wohnen (Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) finden Sie auf der der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. So werden beispielsweise im Flyer „Übernahme von Wohn- und Heizkosten – Fragen und Antworten“ die Übersicht über die Angemessenheitswerte aufgeführt.
Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Unterkunft abschließen, ist es notwendig, vom bisher örtlich zuständigen Träger eine Einverständniserklärung für die künftigen Aufwendungen einzuholen.
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Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
Wir sind weiterhin für Sie da!
Zum Schutz der Gesundheit aller hat das Jobcenter Berlin Neukölln die persönlichen Kontaktmöglichkeiten verändert. Eine persönliche Vorsprache ist nur in besonderen individuellen Notfällen und nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Kundenhotline des Jobcenters Berlin Neukölln
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Servicecenter:
erreichbar Mo-Fr 8-18 Uhr- Tel.:
- 030 555579 2222
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- 030 555579 7777
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