Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Mehrbedarfe

Mehrbedarfe sind zusätzliche Aufwendungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind, allerdings sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Mehrbedarf nachzuweisen.

Mehrbedarfe sind für folgende Personengruppen vorgesehen:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende von minderjährigen Kindern
  • Erwerbsfähige behinderte Menschen, die tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten
  • Nichterwerbsfähige behinderte Menschen, die Sozialgeld erhalten und die Inhaberin/ Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ sind
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen
  • Mehrbedarfe für Schulbücher, die mangels Lernmittelfreiheit selbst erworben werden müssen
  • Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung

Zusätzlich können weitere Mehrbedarfe für folgende Aufwendungen gewährt werden:

  • für Personen, die im Einzelfall einen unabweisbaren, besonderen Bedarf haben, soweit diese Aufwendungen nicht auf andere Weise gedeckt werden können und ein Darlehen nicht zumutbar ist, z. B. nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei besonderen (chronischen) Erkrankungen oder Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts

Mit dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020 wurde zusätzlich geregelt, dass unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch einmalige unabweisbare, besondere Bedarfe bestehen können.

Zu den genauen Zugangsvoraussetzungen berät das Jobcenter Neukölln Sie gern.