Hinweise zur Veröffentlichung von Geschäftsanweisungen
Ungültige, abgelaufene, außer Kraft gesetzte oder in Überarbeitung befindliche sowie nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu veröffentlichende Geschäftsanweisungen sind nicht in die Veröffentlichungsliste einbezogen.
Geschäftsanweisungen können teilweise durch Nachfolgeregelungen geändert oder vollständig aufgehoben sein. Bei Überschneidungen zwischen Gesetz und Weisung gilt im Zweifel das Gesetz.
In den Geschäftsanweisungen kann nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden. In Detailfragen wenden Sie sich an die Mitarbeitenden des Jobcenter Berlin Neukölln, die Ihnen mit ihrem Fachwissen gern zur Verfügung stehen.