Berlin-Ticket S – Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis gelten ab dem 1. Februar 2026 weiterhin als Nachweis für die Berechtigung
Pressemitteilung vom 27.01.2026
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, dass auch nach dem 31. Januar 2026 der aktuell gültige Leistungsbescheid oder der Leistungsnachweis weiterhin als Berechtigung für das Berlin-Ticket S und damit verbundene Vergünstigungen anerkannt werden.
Bis zum 1. Oktober 2026 gilt als gültiger Berechtigungsnachweis entweder ein Leistungsbescheid einer Berliner Leistungsbehörde oder – wenn kein Berliner Leistungsbescheid vorliegt – der bereits vorhandene Leistungsnachweis einer leistungsberechtigten Person beispielsweise aus einem anderen Bundesland. Weiterhin behalten VBB-Kundenkarten Berlin S, die über den 31. Januar 2026 hinaus gültig sind, bis zum Ablauf ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit, maximal bis zum 1.Oktober 2026, und können als Nachweis verwendet werden.
Bis Ende Februar prüft die Sozialverwaltung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität und Verkehr die Möglichkeit eines modifizierten Leistungsnachweises mit Hologramm-Aufklebern durch einen Dienstleister als Übergangslösung bis zur finalen Einführung eines digitalen Verfahrens.
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