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Aktuelles

in der Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht

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Neuigkeiten in 2012
26.04.2012 Das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie steuert nach der Rahmengeschäftsordnung Psychiatrie (RGO-SGP) das Angebot und die Umsetzung der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung gemäß §§ 53 und 54 SGB XII durch fachliche Empfehlungen. Aufgrund der bisher überwiegend sehr positiven Wirkung der Arbeit der bezirklichen Steuerungsgremien wurde die Verwaltungsvorschrift durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erneut erlassen.

Die Änderungen können Sie im Archiv nachvollziehen.

24.04.2012 Die Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz) wurde zum 01. Mai 2012 neu erlassen und enthält gegenüber der Vorgängervorschrift im Wesentlichen folgende Neuerungen:
  • Vereinfachung der Geburtsdatenregelung für Wohnungslose
  • Umsetzung der aktuellen BSG-Rechtsprechung zu § 98 Abs. 5 SGB XII
  • Neufassung der Tabelle für die Kostenerstattung nach § 108 SGB XII
  • Regelung für Haftentlassene
Vor dem 01. Mai 2012 begründete Zuständigkeiten bleiben unberührt.

Die vorherige Fassung der AV können Sie im Archiv nachvollziehen.


17.04.2012 Der Berliner Senat hat am 03. April 2012 die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) beschlossen, mit der das Land Berlin als erster kommunaler Träger eine auch die Gerichte bindende Rechtsverordnung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII schafft. Die Verordnung wurde am 13. April 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl. Nr. 8 Seite 99) verkündet und tritt am 01. Mai 2012 in Kraft.

Sie weist die neuen Richtwerte für angemessene Wohnkosten abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft, der beheizten Fläche des Wohngebäudes und vom jeweiligen Heizenergieträger differenziert aus.

12.03.2012 Die Erste Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung(Externer Link) (BGBl. I S. 309) ist am 22. Februar 2012 in Kraft getreten.

08.03.2012 Anpassung der Tabelle über Leistungen für Heizung (feste Brennstoffe) nach SGB II und SGB XII (II. Quartal 2012 und III. Quartal 2012)

06.03.2012 Auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 24. Februar 2011 (B 14 AS 75/10 R(Externer Link)) und vom 09. Juni 2011 (B 8 SO 3/10 R(Externer Link)) kann ein Fernsehgerät ab sofort nicht mehr im Rahmen der Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte als einmalige Beihilfe gewährt werden. Ein Fernsehgerät ist weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät, welche für eine geordnete Haushaltsführung erforderlich sind. Es dient allein der Befriedigung des Unterhaltungs- und Informationsbedürfnisses jedes Einzelnen und ist daher aus der Regelleistung zu finanzieren.

Die
wurden entsprechend geändert.

Die Änderungen können Sie im Archiv nachvollziehen:


27.02.2012 Die Ausführungsvorschriften über die Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AV Eingliederungshilfe – AV EH) vom 09.02.2007 treten mit Ablauf des 29.02.2012 außer Kraft. Sie müssen durch einen gesonderten Rechtsakt neu erlassen werden.

Das Rundschreiben II Nr. 02/2012 vom 24.02.2012 über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AV Eingliederungshilfe – AV EH) regelt, dass die Vorschriften aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung bis zum Neuerlass weiter anzuwenden sind.

16.02.2012 Die im Rundschreiben I Nr. 01/2012 beschriebenen Leistungen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Einschränkungen bei der Betreuung und Versorgung von Kindern im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ergänzen die personenbezogene, auf den eigenen Bedarf abgestimmte Leistungsplanung für Menschen mit einer Körper-/ Sinnesbehinderung um die Hilfen, die die Ausübung einer selbstbestimmten Elternschaft unterstützen. Sie sind nicht darauf gerichtet, Defizite der elterlichen Erziehungskompetenz zu kompensieren und setzen daher die uneingeschränkte Erziehungs- und Anleitungskompetenz der Eltern voraus.

13.01.2012 Der Senat hat am 10.01.2012 auf Vorlage des Senators für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja den "Landespflegeplan 2011 - Pflege– und pflegeunterstützende Angebote in Berlin“ beschlossen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Pressemitteilung.

09.01.2012 Änderung
  • des § 26 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
  • der §§ 104, 147 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
  • des § 32 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
sowie weiterer Gesetze durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BGBl. I S. 3057(Externer Link)) mit Wirkung vom 01.04.2012.

09.01.2012 Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Aufenthaltsverordnung durch das Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (BGBl. I S. 3037(Externer Link)).

09.01.2012 Änderung u.a. des § 35 (mit Wirkung vom 01.05.2011) sowie der §§ 25, 40 und 60 (mit Wirkung vom 01.01.2012) des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG) (BGBl. I S. 2983(Externer Link)).

09.01.2012 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch und u.a. des § 21 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durch das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) mit Wirkung vom 01. Januar 2012 (BGBl. I S. 2975(Externer Link)).

09.01.2012 Änderung
  • der Inhaltsübersicht sowie der §§ 3, 7, 11b, 16, 16c, 16d, 16e, 16f, 16g, 18a, 27, 31, 46, 54, 71, 72, 78 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (mit Wirkung vom 01.04.2012)
  • des § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (mit Wirkung vom 01.01.2015)
  • der §§ 33, 44, 45, 51, 159a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (mit Wirkung vom 01.04.2012)
  • des § 20 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (mit Wirkung vom 01.04.2012)
  • des § 22 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (mit Wirkung vom 01.04.2012)
  • sowie weiterer Gesetze, u.a.
    • Aufenthaltsgesetz
    • Soldatenversorgungsgesetz
    • Insolvenzordnung
    • Bundesausbildungsförderungsgesetz
    • Wohngeldgesetz
durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (BGBl. I S. 2854(Externer Link)).

09.01.2012 Änderung der § 1 und § 6 Abs. 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung mit Wirkung vom 01. Januar 2012 (BGBl. I S. 2833(Externer Link)).

06.01.2012 Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012(Externer Link) ist am 02.12.2011 beschlossen worden.
Auf deren Grundlage gebe ich mit Schreiben vom 20.12.2011 die aktuellen Werte für die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen bekannt.

Das bisher gültige Schreiben vom 13. Dezember 2010 finden Sie jetzt im Archiv.

20.12.2011 Die folgenden Schreiben und Rundschreiben treten mit Wirkung zum 01.01.2012 ausser Kraft:

  • Rundschreiben 03/2011 über Festsetzung der Regelsätze nach § 28 i.V.m. § 29 SGB XII ab 01. Januar 2011; neue Zuordnung der Warmwasserbereitungskosten; Barbeträge nach § 27 b Abs. 2 SGB XII; Mehrbedarfszuschläge nach § 30 SGB XII; Belastungsgrenzen gem. § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V; Pauschalen für Haushaltsenergie (sog. Energiepauschalen); Auswirkungen auf Kosten für die Wohnung (SGB XII und SGB II)
  • Schreiben vom 18.11.2009 über 1. Anhebung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2010;2. Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung auf das Landespflegegeld nach § 3 Abs. 4 LPflGG ab 1. Januar 2010
  • Rundschreiben 07/2011 über Umsetzung der §§ 28 und 29 SGB II und der §§ 34 und 34a SGB XII
  • Rundschreiben 09/2011 über Umsetzung der §§ 28 und 29 des SGB II und der §§ 34 und 34a des SGB XII


19.12.2011 Mit Wirkung zum 01. Januar 2012 treten die Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29 SGB II und den §§ 34, 34a SGB XII (AV-BuT) in Kraft und lösen damit die bisher gültigen Rundschreiben I Nr. 7/2011 (Archiv) und I Nr. 9/2011 (Archiv) ab.

In die AV sind neben den Regelungen der Rundschreiben auch die Erfahrungen und Anregungen der letzten Monate eingeflossen. Die wichtigsten Änderungen sind bei der Schülerbeförderung erfolgt, und das Widerspruchs- und Klageverfahren wurde in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendämtern neu geregelt. Die soziale und kulturelle Teilhabe wurde um weitere Angebote ergänzt.

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Kontakt

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Berliner Sozialämter
Berliner Jugendämter
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oder das LAGeSo