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| 26.04.2012 | Das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie steuert nach der Rahmengeschäftsordnung Psychiatrie (RGO-SGP) das Angebot und die Umsetzung der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung gemäß §§ 53 und 54 SGB XII durch fachliche Empfehlungen. Aufgrund der bisher überwiegend sehr positiven Wirkung der Arbeit der bezirklichen Steuerungsgremien wurde die Verwaltungsvorschrift durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erneut erlassen. Die Änderungen können Sie im Archiv nachvollziehen. |
| 24.04.2012 | Die Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz) wurde zum 01. Mai 2012 neu erlassen und enthält gegenüber der Vorgängervorschrift im Wesentlichen folgende Neuerungen:
Die vorherige Fassung der AV können Sie im Archiv nachvollziehen. |
| 17.04.2012 | Der Berliner Senat hat am 03. April 2012 die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) beschlossen, mit der das Land Berlin als erster kommunaler Träger eine auch die Gerichte bindende Rechtsverordnung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII schafft. Die Verordnung wurde am 13. April 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl. Nr. 8 Seite 99) verkündet und tritt am 01. Mai 2012 in Kraft. Sie weist die neuen Richtwerte für angemessene Wohnkosten abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft, der beheizten Fläche des Wohngebäudes und vom jeweiligen Heizenergieträger differenziert aus. |
| 12.03.2012 | Die Erste Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung |
| 08.03.2012 | Anpassung der Tabelle über Leistungen für Heizung (feste Brennstoffe) nach SGB II und SGB XII (II. Quartal 2012 und III. Quartal 2012) |
| 06.03.2012 | Auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 24. Februar 2011 (B 14 AS 75/10 R Die
Die Änderungen können Sie im Archiv nachvollziehen:
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| 27.02.2012 | Die Ausführungsvorschriften über die Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AV Eingliederungshilfe – AV EH) vom 09.02.2007 treten mit Ablauf des 29.02.2012 außer Kraft. Sie müssen durch einen gesonderten Rechtsakt neu erlassen werden. Das Rundschreiben II Nr. 02/2012 vom 24.02.2012 über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AV Eingliederungshilfe – AV EH) regelt, dass die Vorschriften aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung bis zum Neuerlass weiter anzuwenden sind. |
| 16.02.2012 | Die im Rundschreiben I Nr. 01/2012 beschriebenen Leistungen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Einschränkungen bei der Betreuung und Versorgung von Kindern im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ergänzen die personenbezogene, auf den eigenen Bedarf abgestimmte Leistungsplanung für Menschen mit einer Körper-/ Sinnesbehinderung um die Hilfen, die die Ausübung einer selbstbestimmten Elternschaft unterstützen. Sie sind nicht darauf gerichtet, Defizite der elterlichen Erziehungskompetenz zu kompensieren und setzen daher die uneingeschränkte Erziehungs- und Anleitungskompetenz der Eltern voraus. |
| 13.01.2012 | Der Senat hat am 10.01.2012 auf Vorlage des Senators für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja den "Landespflegeplan 2011 - Pflege– und pflegeunterstützende Angebote in Berlin“ beschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Pressemitteilung. |
| 09.01.2012 | Änderung
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| 09.01.2012 | Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Aufenthaltsverordnung durch das Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (BGBl. I S. 3037 |
| 09.01.2012 | Änderung u.a. des § 35 (mit Wirkung vom 01.05.2011) sowie der §§ 25, 40 und 60 (mit Wirkung vom 01.01.2012) des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG) (BGBl. I S. 2983 |
| 09.01.2012 | Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch und u.a. des § 21 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durch das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) mit Wirkung vom 01. Januar 2012 (BGBl. I S. 2975 |
| 09.01.2012 | Änderung
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| 09.01.2012 | Änderung der § 1 und § 6 Abs. 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung mit Wirkung vom 01. Januar 2012 (BGBl. I S. 2833 |
| 06.01.2012 | Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012 Auf deren Grundlage gebe ich mit Schreiben vom 20.12.2011 die aktuellen Werte für die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen bekannt. Das bisher gültige Schreiben vom 13. Dezember 2010 finden Sie jetzt im Archiv. |
| 20.12.2011 | Die folgenden Schreiben und Rundschreiben treten mit Wirkung zum 01.01.2012 ausser Kraft:
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| 19.12.2011 | Mit Wirkung zum 01. Januar 2012 treten die Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29 SGB II und den §§ 34, 34a SGB XII (AV-BuT) in Kraft und lösen damit die bisher gültigen Rundschreiben I Nr. 7/2011 (Archiv) und I Nr. 9/2011 (Archiv) ab. In die AV sind neben den Regelungen der Rundschreiben auch die Erfahrungen und Anregungen der letzten Monate eingeflossen. Die wichtigsten Änderungen sind bei der Schülerbeförderung erfolgt, und das Widerspruchs- und Klageverfahren wurde in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendämtern neu geregelt. Die soziale und kulturelle Teilhabe wurde um weitere Angebote ergänzt. |