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Rundschreiben Soz Nr. 17/2019 über die Weiteranwendung der IT-Verfahrensvorschriften Soziales

Die Verwaltungsvorschriften über den Betrieb und die einheitliche Anwendung des IT-Verfahrens im Sozialwesen (IT-Verfahrensvorschriften Soziales) sind in Vorgriff der Anpassung dieser Regelung auch in allen Dienststellen des Landes Berlin anzuwenden, die Aufgaben nach dem SGB IX Teil 2 erfüllen.

Nachstehende ergänzende oder abweichende Hinweise gelten zu folgenden Einzelvorschriften der IT-Verfahrensvorschriften Soziales:

zu Ziffer 4.4.:
Die Rolle Prüfung/Freigabe ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Referat II A – grundsätzlich von Leitungskräften wahrzunehmen. Erstmalige Bewilligungen in Neufällen sind vor der ersten Zahlung von der zuständigen Leitungskraft freizugeben.

zu Ziffer 5.2 Satz 3:
Abweichend von Ziffer 5.2. Satz 3 ist für Personen, die sowohl Leistungen der Persönlichen Assistenz als auch Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) und nach Abgabe des OPEN/PROSOZ-Fall an das neu zuständige LAGeSo für die Weitergewährung der LPflGG-Leistungen im dafür zuständigen Bezirksamt ein weiterer OPEN/PROSOZ-Fall anzulegen.

Die bisher geltende Ausnahmeregelung, dass für die Leistungsgewährung an Menschen aus Berlin, die im Rahmen der Eingliederungshilfe außerhalb Berlins betreut werden, vom Bezirksamt Lichtenberg von Berlin ein weiterer Fall in OPEN/PROSOZ angelegt werden durfte, endet mit dem 31.12.2019.

zu Ziffer 5.3 Satz 2:
Bei elektronisch abgerechneten Leistungen, in denen die Prüfbescheinigungen im IT-Verfahren Soziales vorgenommen werden, ist in der Akte zu vermerken, dass bezeichnete Rechnungsdaten künftig zentral für die jeweilige Einsatzdienststelle in der Datenumgebung des ITDZ separat gespeichert werden. Der Verweis auf die Fundstelle der außerhalb der Akte elektronisch gespeicherten begründenden Unterlagen wird als Ausnahme/Ergänzung zu Nr. 5.3 Satz 2 übergangsweise bis zur Inbetriebnahme der eAkte zugelassen.

Diese Regelungen wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen und Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Finanzen mitgezeichnet.