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Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Neue Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik in Berlin
Wohnungslosigkeit in Berlin als Ballungsraum und wachsende Stadt stellt alle handelnden Akteurinnen und Akteure vor große Herausforderungen. Der Berliner Senat hat deshalb am 3. September 2019 die neuen „Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik“ beschlossen. Sie sind in einem ressortübergreifenden Partizipationsprozess entwickelt worden und geben allen Akteuren in unserer Stadt Handlungsanleitung zur Prävention gegen Wohnungslosigkeit und zum Ausbau des Hilfesystems.
Die in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführten „Strategiekonferenzen Wohnungslosenhilfe“ gaben den Rahmen für den breiten Diskussions- und Erarbeitungsprozess. Kern ist es vor allem, durch ein schnelles und koordiniertes Eingreifen der Behörden und den Kontakt mit den Betroffenen selbst Wohnraumverlust und Räumungen möglichst zu verhindern.
Neben der Fokussierung auf die Prävention gegen Wohnungslosigkeit liegt der Schwerpunkt der Leitlinien auf den Maßnahmen zur ihrer Bekämpfung. Sie reichen von der Umsetzung eines bezirksübergreifenden Fachstellenkonzeptes der Sozialen Wohnhilfen über die Gewährleistung einer bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Unterbringung im Rahmen einer gesamtstädtischen Steuerung bis hin zum Ausbau der bestehenden niedrigschwelligen Hilfen und Notunterkünfte.
Senatsbeschluss der neuen „Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik“ vom 3. September 2019
PDF-Dokument (743.0 kB)
Angebote für Wohnungslose im Integrierten Sozialprogramm (ISP)
Die Berliner Senatssozialverwaltung fördert seit über 30 Jahren niedrigschwellige Angebote der Wohnungslosenhilfe und Straffälligenhilfe. Ziel dieser Förderung ist es, die Menschen wieder in die Regelversorgung zu integrieren und ihnen dabei zu helfen, soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Die Angebote richten sich sowohl an Menschen, die auf der Straße leben als auch an Menschen, die von Wohnraumverlust bedroht sind. Bei Straffälligen liegt der Fokus auf der sozialen Integration von nicht inhaftierten Bewährungsverurteilten beziehungsweise von Haftentlassenen.
Im Integrierten Sozialprogramm (ISP) werden in fünf verschiedenen Angebotsbereichen neun Träger mit 15 Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsangeboten für wohnungslose und straffällige Menschen gefördert, die unbürokratisch, anonym und ohne besondere Zugangsvoraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Die den Angebotstypen zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen können dem folgenden PDF entnommen werden.
Leistungsbeschreibungen für Projekte der Wohnungslosenhilfe und der Straffälligenhilfe in Berlin
PDF-Dokument (325.9 kB)
Persönliche Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch
Der Berliner Rahmenvertrag (BRV) nach § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales enthält die allgemeinen Grundsätze für Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Land Berlin. Die Anlagen zum BRV beinhalten Leistungsbeschreibungen, Mindeststandards und Qualitätskriterien der sieben Leistungstypen für den Personenkreis gemäß § 67ff SGB XII.
Die Leistungen richten sich an Menschen, deren Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Es bestehen Vereinbarungen mit rund 50 Leistungsanbietern nach § 75 Abs. 3 SGB XII. Der Leistungstyp „Betreutes Gruppenwohnen für ehemals Drogenabhängige nach abgeschlossener Therapie“ liegt in der fachlichen Verantwortung der Landesdrogenbeauftragten.
Berliner Kältehilfe für auf der Straße lebende Menschen
Die Berliner Kältehilfe ist ein in Deutschland einmaliges Programm immer von November bis März, das 1989 von Berliner Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und von der Senatsverwaltung (damals Gesundheit und Soziales) ins Leben gerufen wurde, um auf der Straße lebenden Menschen eine unbürokratische Übernachtungsmöglichkeit während der kalten Jahreszeit anzubieten.
Zahlreiche Kirchengemeinden, Vereine und Initiativen beteiligen sich jeweils mit eigenen Angeboten wie zum Beispiel Notübernachtungen, Nachtcafés, Suppenküchen und Treffpunkten um zu verhindern, dass Menschen ohne Unterkunft in Berlin erfrieren müssen. Die Finanzierung wird von den Bezirken mitgetragen. Die GEBEWO pro gGmbH unterhält zusätzlich eine Koordinierungsstelle, das Kältehilfe-Telefon und eine Website. Das Kältehilfe-Telefon wird im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms (ISP) von der Senatssozialverwaltung finanziert.
Angebote der Wohnungslosenhilfe in Berlin
Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose in Berlin und Obdachlosenrahmenplan des Abgeordnetenhauses von Berlin
PDF-Dokument (196.7 kB)
Qualitative Studie zu Erfolg in der Hilfe nach § 67 ff. SGB XII
Prof. Dr. Susanne Gerull, Manfred Merckens: „Erfolg in der Hilfe nach § 67 ff. SGB XII – Qualitative Studie“ (Juli 2009) Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Als eine der Hauptzielgruppen standen wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen im Fokus der Studie.
PDF-Dokument (668.2 kB)
Erfolg in der Hilfe nach § 67 ff. SGB XII – Quantitative Folgestudie
Prof. Dr. Susanne Gerull, Manfred Merckens: „Erfolg in der Hilfe nach § 67 ff. SGB XII – Quantitative Folgestudie“ (Februar 2012) Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. In dem vorliegenden Forschungsbericht werden die Ergebnisse der quantitativen Studie zum Forschungsprojekt „Erfolg in der Hilfe nach § 67 ff. SGB XII“ vorgestellt.
PDF-Dokument (1.1 MB)
Übersicht über Träger von zuwendungsgeförderten Projekten der Wohnungslosenhilfe und Straffälligenhilfe
PDF-Dokument (195.5 kB)
Feststellungsantrag gemäß § 97 SGB XII zur Realisierung vorrangiger Ansprüche / Gewährung von Hilfe gemäß § 41 SGB VIII (Vordruck Soz III K 35)
PDF-Dokument (123.0 kB)
Gewährung von Hilfe gemäß §§ 67, 68 SGB XII (Vordruck Soz III K 35a)
PDF-Dokument (102.7 kB)
Gewährung von Hilfe gemäß §§ 67, 68 SGB XII (Vordruck Soz III K 35b)
PDF-Dokument (116.5 kB)
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
- Berliner Wohnungsprogramm für Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder unabwendbar bedroht sind (LAGeSo)
- Unterbringungsplätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten)
- Informationsbroschüre „Mietschulden“ der Landesarmutskonferenz Berlin
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) e. V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPW), Landesverband Berlin e. V.
- Website des Tacheles e. V.
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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- (030) 9028-0
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