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Förderung gesamtstädtischer zuwendungsfinanzierter Angebote und Zentraler Aufgaben der Wohlfahrtsverbände durch den Rahmenfördervertrag
Aktueller Hinweis - Zuwendungsempfänger
Aktueller Hinweis - Corona-Prävention in Berlin
Hinsichtlich der Corona-Prävention in Berlin verweisen wir auf die Informationsseite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Rahmenfördervertrag
Das Land Berlin fördert eine große Anzahl gesamtstädtisch ausgerichteter sozialer, gesundheitlicher und pflegerischer Angebote durch staatliche Zuwendungen. Am 7. Dezember 2020 wurde von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung der nunmehr dritte Rahmenfördervertrag abgeschlossen. Dieser sichert den Fortbestand der gesamtstädtisch zuwendungsfinanzierten Infrastruktur im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich des Landes Berlin für weitere fünf Jahre.
Die Förderung der Zentralen Aufgaben der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin ist ein wichtiger Bestandteil des Rahmenfördervertrages. Diese Förderung ist unter anderem an die Umsetzung allgemeiner Ziele gebunden, die in der Anlage 1 zum Rahmenfördervertrag aufgeführt sind.
Die konkrete Verteilung der in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils zur Verfügung stehenden Förderprogrammmittel erfolgt weiterhin in den jährlich in den Kooperationsgremien abzustimmenden Finanzplanungen.
Die Vertragsparteien bekennen sich weiterhin zu der für den sogenannten Dritten Sektor erarbeiteten Transparenzcharta Initiative Transparente Zivilgesellschaft – Anlage 2 zum Rahmenfördervertrag und sind auch nach Vertragsabschluss offen für die Übernahme weitergehender Initiativen auf Landesebene. Ebenso ist vertraglich geregelt, dass die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin innerhalb ihrer Mitgliedsorganisationen aktiv für eine vergleichbare Übernahme und Anerkennung der Transparenzcharta werben.
Vertragspartner des Landes Berlin sind- die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V.,
- der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.,
- der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.,
- das Deutsche Rotes Kreuz Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V.,
- das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.,
- die Jüdische Gemeinde zu Berlin, Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Kooperationsvereinbarungen zum Integrierten Sozialprogramm, Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren und Integrierten Gesundheits- und Pflege- Programm
Die Steuerung der drei Förderprogramme wird durch je ein Kooperationsgremium wahrgenommen, das von den jeweiligen Vereinbarungspartnern paritätisch besetzt wird. Zu den Aufgaben der Kooperationsgremien gehören insbesondere die Weiterentwicklung von Arbeitsschwerpunkten und das Zusammenwirken bei der Aufstellung der jährlichen projektbezogenen Arbeits- und Finanzierungsplanungen. Näheres wird in den drei Kooperationsvereinbarungen geregelt:
Kooperationsvereinbarung Integriertes Sozialprogramm
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Kooperation der Vereinbarungspartner bei der Umsetzung des ISP, das die Förderung und Weiterentwicklung von überbezirklichen Projekten der sozialen Versorgung im Land Berlin in den vier Angebotsbereichen “Besuchs- und Begleitdienste (Mobilitätshilfedienste, ehrenamtliche Besuchsdienste und sonstige begleitende Angebote)”, “Migrationssozialdienste”, “Angebote für Menschen mit Behinderung (Beratung und Freizeitangebote)” und “Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe sowie übergreifende Aufgaben der Schuldnerberatung” regelt. Darüber hinaus ist in der Kooperationsvereinbarung ISP die sogenannte Spitzenverbandsförderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände im Land Berlin geregelt.
Mit der Kooperationsvereinbarung wurde für das ISP ein angebotsbereichsübergreifender Kriterienkatalog als Grundlage für Förderentscheidungen und Erfolgskontrollen vereinbart einschließlich eines Zielgruppenkataloges und Mindestanforderungen für Konzepte
Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten des Integrierten Sozialprogramms (ISP) entnehmen Sie bitte den speziellen Seiten zu den einzelnen Angeboten:
- der Mobilitätshilfedienste für ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
- der ehrenamtlichen Besuchsdienste und sonstigen begleitenden Angebote,
- der Migrationssozialdienste,
- der Angebote für Menschen mit Behinderungen (Übergeordnete Angebote und Beratung) und (Freizeitangebote),
- der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe sowie
- der übergreifenden Aufgaben der Schuldnerberatung.
Nachfolgend können die Jahresberichte zum Integrierten Sozialprogramm für die Jahre 2014 und 2015 eingesehen werden.
Kooperationsvereinbarung Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren
Gegenstand der Vereinbarung ist die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung gesamtstädtischer Rahmenbedingungen zur Förderung Bürgerschaftlichen Engagements. Hierzu gehört insbesondere die Förderung der sozialen Infrastruktur der Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen sowie deren qualitätsgestützte Begleitung.
Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten des Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) entnehmen Sie bitte der speziellen Seite zu den:Nachfolgend können die barrierefreien Jahresberichte zum Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren für die Jahre 2014 bis 2017 eingesehen werden.
IFP STZ Jahresbericht 2014
Infrastrukturfförderprogramm Stadtteilzentren Jahresbericht 2014
PDF-Dokument (628.4 kB)
IFP STZ Jahresbericht 2015
Infrastrukturfförderprogramm Stadtteilzentren Jahresbericht 2015
PDF-Dokument
IFP STZ Jahresbericht 2016
Infrastrukturfförderprogramm Stadtteilzentren Jahresbericht 2016
PDF-Dokument
IFP STZ Jahresbericht 2017
Infrastrukturfförderprogramm Stadtteilzentren Jahresbericht 2017
PDF-Dokument
Kooperationsvereinbarung Integriertes Gesundheits- und Pflege- Programm
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Kooperation der Vereinbarungspartner zur Weiterentwicklung von Projekten im Rahmen des Integrierten Gesundheits- und Pflege-Programms (IGPP), welches die Handlungsfelder „Altenhilfe, Pflege und hospizliche Strukturen“, “besondere gesundheitliche Bedarfslagen”, “HIV/Aids, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden” sowie “Verbundsystem Drogen und Sucht” umfasst.
Nähere Informationen können Sie der Internetseite Integriertes Gesundheits- und Pflege- Programm entnehmen.
Zuwendungsangelegenheiten des Rahmenfördervertrages
Die Umsetzung der zuwendungsrechtlichen Angelegenheiten der Förderprogramme des Integrierten Sozialprogramms (ISP), des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ) und des Integrierten Gesundheits- und Pflege-Programms (IGPP) wurde im Rahmen der Auftragswirtschaft von der jeweils fachlich verantwortlichen Senatsverwaltung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Referat ZS E übertragen.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.:
- (030) 9028-0
Ansprechpartner/innen
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Grundsatzangelegenheiten im Rahmenfördervertrag und Integrierten Sozialprogramm (ISP)
Herr Link
Telefon (030) 9028 2702
Telefax (030) 9028 2063
E-Mail
Herr Greif
Telefon (030) 9028 2903
Telefax (030) 9028 2063
E-Mail
Grundsatzangelegenheiten im Infrastrukturförderprogramm
Stadtteilzentren (IFP STZ)
Herr Machura
Telefon (030) 9028 1715
Telefax (030) 9028 2063
E-Mail
Zentrale Aufgaben der Spitzenverbände (Grundsatzangelegenheiten)
Herr Greif
Telefon (030) 9028 2903
Telefax (030) 9028 2063
E-Mail
Grundsatzangelegenheiten im IGP – Integriertes Gesundheitprogramm
Herr Woite
Telefon (030) 9028 2781
Telefax (030) 9028 2089
E-Mail
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Zuwendungsangelegenheiten der Förderprogramme
Herr Gharbi
Telefon (030) 90229 1900
E-Mail
Downloads
Rahmenfördervertrag
Anlage 1 zum Rahmenfördervertrag
Initiative Transparente Zivilgesellschaft – Anlage 2 zum Rahmenvertrag
Kooperationsvereinbarung Integriertes Sozialprogramm
Kriterienkatalog ISP
Konzeptanforderungen ISP
Zielgruppen ISP
Kooperationsvereinbarung Integriertes Gesundheits- und Pflege-Programm
Kooperationsvereinbarung Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren
ISP Jahresbericht 2014
ISP Jahresbericht 2015
IFP STZ Jahresbericht 2014
IFP STZ Jahresbericht 2015
IFP STZ Jahresbericht 2016
IFP STZ Jahresbericht 2017
Verknüpfung zu / zur
Mobilitätshilfedienste für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Behindertenhilfe – Übergeordnete Angebote und Beratung
Behindertenhilfe – Freizeitangebote
Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe
Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz
Sozialdienste für Migrantinnen und Migranten
Landesamt für Gesundheit und Soziales – Zuwendungsbereich ZS E