Vertragsbereich SGB IX

Die Vertragsangelegenheiten nach dem SGB IX betreffen die Angebote der Eingliederungshilfe des 2. Teils SGB IX im Land Berlin.

Die rechtlichen Grundlagen bilden neben den gesetzlichen Regelungen im SGB IX der Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe und die Beschlüsse der Berliner Vertragskommission Eingliederungshilfe für Angebote nach dem SGB IX. Entsprechend diesen Regelungen wird zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe (für Soziales zuständige Senatsverwaltung) und dem Leistungserbringer eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX (Leistungs- und Vergütungsvereinbarung) abgeschlossen, die eine entsprechend den Besonderheiten der jeweiligen Leistungen vereinbarte Vergütung enthält.
  • Vergütung (Die Seite ist noch im Aufbau)

Die Umsetzung der Aufgaben des Berliner Rahmenvertrages Eingliederungshilfe liegt federführend bei der KO131, die von Arbeitsgruppen und Ausschüssen fachlich unterstützt wird und eine Geschäftsstelle bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung unterhält.