UN-Behindertenrechtskonvention

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, die volle und gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen mit Behinderungen an sämtlichen Menschenrechten und Grundfreiheiten zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen laut UN-BRK Menschen, die langfristige körperliche, seelische und geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern könnten.

Nationaler Aktionsplan

Zur Umsetzung der UN-BRK hat die Bundesregierung 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) erstellt. Dieser wird mit dem NAP 2.0, der 2016 verabschiedet wurde, fortgeführt und konkretisiert. Ziel des NAP 2.0 ist es, durch rechtliche Änderungen, aber auch durch Förderprogramme, Forschungsprojekte und Veranstaltungen der UN-Behindertenrechts¬konvention Geltung zu verschaffen und ihre praktische Umsetzung Schritt für Schritt voranzutreiben. Er ist das Ergebnis intensiver Dialoge, an denen Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen teilnahmen. Mit dem NAP 2.0 treibt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene weiter voran.

Der NAP 2.0 enthält unter anderem wichtige Rechtsetzungsvorhaben wie die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ein besonderer Schwerpunkt liegt erneut auf Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.

10 Behindertenpolitische Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Senat von Berlin sieht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ziel des Senats ist es, Berlin zu einer inklusiven Stadt umzubauen und damit die Belange der Menschen mit Behinderungen in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit zu rücken.

Die zehn Behindertenpolitischen Leitlinien wurden 2011 vom Senat beschlossen und bilden die Inhalte der UN-BRK ab (Drucksache 16/4265 des Abgeordnetenhauses von Berlin). Sie sind der Aktionsplan des Landes Berlin, mit dem die UN-BRK verpflichtend umgesetzt wird.

Im Mai 2015 wurden die zehn Behindertenpolitischen Leitlinien zur nachhaltigen Umsetzung der UN-BRK bis zum Jahr 2020 konkretisiert (Drucksache D-308/2015). Die Senatsressorts wurden damit verbindlich beauftragt, die Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-BRK bis zum Jahr 2020 in eigener Zuständigkeit umzusetzen.

Im Behindertenbericht 2015 wurde der aktuelle Umsetzungsstand der zehn Behindertenpolitischen Leitlinien vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 dargestellt.

Um die Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin zu koordinieren und zu operationalisieren, wurden in den einzelnen Senatsverwaltungen Kompetenz- und Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese treffen sich drei bis vier Mal pro Jahr in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-BRK (AG UN-BRK).

Monitoring-Stelle-Berlin

Seit Oktober 2012 begleitet das Deutsche Institut für Menschenrechte im Rahmen des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ die Umsetzung der UN-BRK als unabhängiger Mechanismus im Sinne der UN-BRK.

  • Konkretisierung der zehn Behindertenpolitischen Leitlinien

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