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Vertragsangelegenheiten nach dem SGB XI und SGB XII
Aktuelles und Allgemeines
Allgemeines
Die Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe ist für alle Vertragsangelegenheiten der teilstationären und stationären Einrichtungen (in der Eingliederungshilfe: besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste im Bereich Eingliederungshilfe und Soziales zuständig. Neben dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Trägerverbänden werden auch einrichtungsindividuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 123 ff SGB IX, §§ 76 ff SGB XII sowie Vereinbarungen nach § 85 und § 89 SGB XI geschlossen.
Der zuständigen Landesbehörde obliegt die Genehmigung bzw. Vereinbarung von Investitionsentgelten von Pflegeeinrichtungen gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI bzw. § 75 Abs. 5 SGB XII.
Im Bereich des SGB IX und SGB XII werden Verträge für folgende Leistungsangebote abgeschlossen:- gemäß § 111 SGB IX für Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 58 ff SGB IX und Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach §§ 60 ff SGB IX
- gemäß § 113 SGB IX für Leistungen der Sozialen Teilhabe
- für den Personenkreis nach § 67 / 68 SGB XII
Im Bereich des SGB XI werden Verträge für folgende Leistungsbereiche abgeschlossen: - Pflegeeinrichtungen
nachrichtlich: - stationäre Hospize
Aktuelles
Investitionskosten für Pflegedienste in Berlin:
Berechnung von Investitionsaufwendungen durch Zuschlag der Investitionskosten auf die Pflegevergütung seit 1. Januar 2013
Hier erhalten Sie Antwort auf häufig gestellte Fragen .
Zustimmung zur Investitionskostenberechnung gemäß § 82 Absatz 3 SGB XI
Stellungnahme vom 15.10.2012 zu den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 08.09.2011
PDF-Dokument
Bankverbindung
Erfassungsbogen Bankverbindung Pflegeeinrichtung
Pflege der landeseinheitlichen Daten mit Zahlungsempfänger-Informationen (Bankverbindungen) der entgeltfinanzierten Dienstleister
PDF-Dokument - Stand: 23.02.2021
Erfassungsbogen Bankverbindung Eingliederungshilfeeinrichtung
Pflege der landeseinheitlichen Daten mit Zahlungsempfänger-Informationen (Bankverbindungen) der entgeltfinanzierten Dienstleister
PDF-Dokument
Service
Für die Aufnahme oder Verlegung von Patienten bzw. von Pflegebedürftigen in eine Tagespflege-, Kurzzeitpflege- oder vollstationäre Pflegeeinrichtung, Seniorenwohnhaus, Wohngemeinschaft bzw. für die Versorgung und Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause gemäß SGB V, SGB XI bzw. SGB XII finden sie hier das Formular „Ärztliches Gutachten “.
Hinweis:
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen. Die eventuelle Speicherung der in das Formular eingegebenen Daten von und bei Dritten, die das Formular ausfüllen, bedarf der ausdrücklichen vorherigen und grundsätzlich schriftlich abzugebenden Einwilligung der im Formular erfassten Person und ist durch diese jederzeit widerrufbar.
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-2063