Wohnraumversorgung

Berlin Am Friedrichshain

Geschütztes Marktsegment

Seit 1993 gibt es in Berlin zur Versorgung von Wohnungsnotfällen das sogenannte Geschützte Marktsegment (GMS). Es bietet Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt weitgehend chancenlos sind, ein Dach über dem Kopf. Dafür hat das Land Berlin einen Kooperationsvertrag mit einigen Wohnungsunternehmen geschlossen. Diese verpflichten sich, Wohnungen für 1.350 Haushalte jährlich im Geschützten Marktsegment bereitzustellen. Geschütztes Marktsegment

Housing First

Housing First

Housing First ist ein relativ neuer, in den USA entwickelter sozialpolitischer Ansatz beim Umgang mit Obdachlosigkeit. Er bildet eine Alternative zum herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender Unterbringung. Der Ansatz ist klar formuliert: Eine obdachlose Person oder eine Familie braucht als erstes und wichtigstes eine Wohnung. Andere Probleme können auch noch nach dem Einzug in eine Wohnung angegangen werden; Housing First

Balkon mit Blumenkasten

Modellprojekt "Wohnen statt MUF"

Das Modellprojekt „Wohnen statt MUF“ in Marzahn-Hellersdorf zielt darauf ab, wohnungslose Menschen mit Fluchtgeschichte in eigenen Wohnraum zu vermitteln. Ein Trägerverbund aus Caritas und Wuhlegarten e. V. unterstützt sie dabei, eine passende Wohnung zu finden – von der Besichtigung bis zum Einzug. Modellprojekt "Wohnen statt MUF"

Baustelle, Wohnungsbau

Zusatzförderung des Neubaus von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat ein Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für Menschen aufgelegt, die von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit betroffen sind. Mit der Zusatzförderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ soll im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der Wohnungsbau im günstigen Preissegment für Haushalte mit besonderen Wohnbedarf insbesondere für die Bedarfsgruppe Wohnungs- und Obdachlose durch attraktive Förderkonditionen zusätzlich gestärkt werden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage und ergänzend zu den geltenden Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) durch eine Zusatzförderung. Mehr Informationen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen