Seniorenmitwirkung in Berlin

Neue Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik

Rechtliche Grundlagen

Der Berliner Senat will die Teilhabe älterer Menschen in der Gesellschaft unterstützen. Geregelt wird dies durch das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG).

Ziel des Gesetzes ist es, die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu fördern. Menschen über 60 Jahren sollen ihre Erfahrungen und Fähigkeiten besser einbringen können. Dafür sollen die Seniorinnen und Senioren stärker an der Bezirks- und Landespolitik beteiligt werden.

Wer kann mitwirken?

Alle Menschen, die

  • das 60. Lebensjahr abgeschlossen haben und die
  • Berlin als ihren Erstwohnsitz gemeldet haben

können für die Seniorenvertretung in ihrem Bezirk kandidieren und diese wählen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht nötig. Die Wahl der Seniorenvertretung findet alle 5 Jahre statt.

Alle Informationen zu den Berliner Seniorenmitwirkungsgremien erhalten Sie auf dieser Webseite.

deutsche Gesetze

Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG)

Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz legt die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in Berlin fest. Hier finden Sie das Gesetz in Gänze, die rechtlichen Grundlagen und den Abschlussbericht der Evaluation des Gesetzes. Weitere Informationen

Menschen bilden das Symbol einer Wahlurne

Wahlverfahren für Seniorenvertretungen in den Bezirken

Die Seite stellt die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen in Berlin vor und beantwortet zahlreiche Fragen zum Wahlverfahren für diese Gremien. Weitere Informationen