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Grundauswertungen
Die nachfolgenden Auswertungen enthalten zusammenfassende Übersichten der wichtigsten Eckdaten zu Ausmaß und Struktur des jeweils aktuellen Standes des Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII, AsylbLG und dem LPflGG im Land Berlin und deren zeitlicher Entwicklung. Die Daten bieten einen deskriptiven Überblick ohne tiefer gehende Kommentierung oder Interpretation.
Zusätzliche und wesentlich detailliertere Daten zum Thema sind im Sozialinformationssystem (SIS) abrufbar. Hier werden monatlich bzw. quartalsweise die ausführlichen, landeseigenen Statistiken zu den Rechtsgebieten des SGB XII, des AsylbLG und des Landespflegegeldgesetzes (LPflGG) veröffentlicht.
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Berlin
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist seit dem 1. Januar 2005 im 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) verankert. Sie deckt den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen, deren wirtschaftliche und soziokulturelle Existenz auf andere Weise nicht gesichert werden kann.
Die Grundauswertung gibt einen schnellen Überblick über die Hauptindikatoren zu aktuellem Ausmaß und Struktur des Bezuges von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII in Berlin und fasst die Kerndaten der letzten 5 Jahre zusammen. Zur benutzerfreundlichen Nachnutzung enthält das PDF-Dokument in den Anlagen sämtliche Tabellen zusätzlich im Excel-Format.
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2019
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Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2018
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Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2017
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Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2016
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Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2015
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Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2014
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Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII in Berlin
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit dem 1. Januar 2005 im 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) verankert. Personen über der Rentenaltersgrenze und volljährige dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (§ 41 Abs. 1 SGB XII), die den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften oder Mitteln decken können, haben Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII. Diese Leistungen sollen den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt decken. Die Grundauswertung gibt einen schnellen Überblick über die Hauptindikatoren zu aktuellem Ausmaß und Struktur des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII in
Berlin und fasst die Kerndaten der letzten fünf Jahre zusammen.
Zur benutzerfreundlichen Nachnutzung enthält das PDF-Dokument in den Anlagen sämtliche Tabellen zusätzlich im Excel-Format.
Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2019
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Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2018
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Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2017
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Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2016
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Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2015
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Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2014
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Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2013
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Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2012
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Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII in Berlin
Die sogenannte „Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL)“ nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII kann in Anspruch genommen werden, wenn jemand durch eine besondere Lebenssituation in eine persönliche Notlage geraten ist oder zu geraten droht und sich weder selbst noch durch die Hilfe Dritter daraus befreien kann. Die häufigsten Ursachen sind z.B. das Leben mit Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder andere soziale Schwierigkeiten. Die Grundauswertung gibt einen schnellen Überblick über die Hauptindikatoren zu aktuellem Ausmaß und Struktur des Bezuges von Leistungen nach dem 5. – 9. Kapitel SGB XII in Berlin und fasst die Kerndaten der letzten fünf Jahre zusammen.
Zur benutzerfreundlichen Nachnutzung enthält das PDF-Dokument in den Anlagen sämtliche Tabellen zusätzlich im Excel-Format.
Leistungen nach dem 5.-9. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2019
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Leistungen nach dem 5.-9. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2018
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Leistungen nach dem 5.-9. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2017
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Leistungen nach dem 5.-9. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2016
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Leistungen nach dem 5.-9. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2015
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Leistungen nach dem 5.-9. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2014
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Leistungen nach dem 5.-9. Kap. SGB XII in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2013
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Leistungen nach dem AsylbLG in Berlin
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Höhe und Form von Leistungen für materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland. Die Leistungen sollen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum abdecken. Die Grundauswertung gibt einen schnellen Überblick über die Hauptindikatoren zu aktuellem Ausmaß und Struktur des Bezuges von Leistungen nach dem AsylbLG in Berlin und fasst die Kerndaten der letzten fünf Jahre zusammen.
Zur benutzerfreundlichen Nachnutzung enthält das PDF-Dokument in den Anlagen sämtliche Tabellen zusätzlich im Excel-Format.
Leistungen nach dem AsylbLG in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2016
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Leistungen nach dem AsylbLG in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2015
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Leistungen nach dem LPflGG in Berlin
Das Landespflegegeldgesetz (LPflGG) vom 11. Dezember 2003 ist eine Rechtsvorschrift des Landes Berlin. Es stellt Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehörlosen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin haben, auf Antrag Pflegegeld zum teilweisen Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Verfügung. Ein Leistungsanspruch kann sich daneben auch aus der Anwendung der VO (EG) 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ein Leistungsanspruch ergeben. Die Grundauswertung gibt einen schnellen Überblick über die Hauptindikatoren zu aktuellem Ausmaß und Struktur des Bezuges von Leistungen nach dem LPflGG in Berlin und fasst die Kerndaten der letzten fünf Jahre zusammen.
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Leistungen nach dem LPflGG in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2019
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Leistungen nach dem LPflGG in Berlin - Datenüberblick, Stand 31.12.2016
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