Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

Reform der Berliner Wohnungslosenunterbringung

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum lässt die Anzahl wohnungsloser Menschen in Berlin und somit den Bedarf an Unterbringungsplätzen kontinuierlich ansteigen. Um dem Problem entgegenzutreten, wird mit der Einführung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) das bisher strukturell und qualitativ heterogene System der Wohnungslosenunterbringung in Berlin grundlegend reformiert und vereinheitlicht.

Zentrale Ziele von GStU sind:

  • vorhandene Ressourcen zu bündeln und gesamtstädtisch zu koordinieren,
  • die Qualität der Wohnungslosenunterkünfte durch vertragliche Bindung zu vereinheitlichen,
  • den Unterbringungsprozess durch Optimierung und Digitalisierung zu beschleunigen und die Beschäftigten in den Behörden dauerhaft zu entlasten, damit diese wieder mehr Zeit für die Beratung wohnungsloser Menschen und die Suche nach bedarfsgerechten Unterkunftsplätzen haben.

Die fachlichen Grundlagen der GStU wurden ab 2018 von einem Projektteam der SenASGIVA in enger verwaltungsübergreifender Zusammenarbeit erarbeitet. Das im Projekt neu entwickelte IT-Fachverfahren GStU wurde 2021 in einer Pilotphase erprobt, evaluiert und auf dieser Grundlage weiterentwickelt. Derzeit wird an den rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Voraussetzungen gearbeitet, um GStU schrittweise in ganz Berlin auszurollen.

  • Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

    Die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

  • Fachverfahren GStU

    Rollen im Fachverfahren GStU

  • Bedarfsgerechte Unterbringung in GStU-Unterkünften

    Bedarfsgerechte Unterbringung in GStU-Unterkünften

Fragen und Antworten

  • Was ist GStU?

    Die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung verfolgt folgende Kernanliegen:

    • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen werden unabhängig ihres staatsangehörigkeits- oder aufenthaltsrechtlichen Status bedarfsgerecht in eine für sie geeignete Unterkunft zugewiesen. Nicht der Rechtskreis einer Person, sondern seine Bedarfe sind ausschlaggebend für die Wahl der Unterkunft.
    • Mit dem IT-Fachverfahren GStU wird ein gesamtstädtisches Belegungs- und Abrechnungssystem geschaffen, über das berlinweit nach GStU-Unterkünften gesucht, Personen bedarfsgerecht zugewiesen und die Unterbringung auf den Tag genau abgerechnet werden kann. Ferner ermöglicht das IT-System eine statistische Datenauswertung sowie eine gesamtstädtische Bedarfs- und Kapazitätsplanung. Die Belegung über das IT-Fachverfahren erfolgt durch das LAF und die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke (zuweisende Stellen) auf der Grundlage der gesetzlichen Zuständigkeit.
    • Mit der Serviceeinheit GStU wird eine neu aufgestellte Organisationseinheit in der Berliner Verwaltung etabliert, in der alle GStU-Unterkünfte vertraglich gebunden, zentral verwaltet, qualitätsgesichert und abgerechnet werden. Es werden nur vertragsgebundene und qualitätsgesicherte Unterkünfte in die GStU aufgenommen.
  • Was kann das IT-Fachverfahren GStU?

    Mit dem IT-Fachverfahren GStU steht eine Fachsoftware zur Verfügung, welche die unterschiedlichen Akteure des Unterbringungsprozesses miteinander vernetzt. Durch den digitalen Datenaustausch wird eine effizientere Vorgangsbearbeitung ermöglicht. Die Schaffung einer umfangreichen Datenbasis ist die Grundlage für eine fundierte gesamtstädtische Bedarfs- und Kapazitätsplanung.

    Folgende Aufgaben werden über das IT-Fachverfahren GStU abgebildet:

    • Die Beschäftigten der zuweisenden Stellen können die Daten der unterzubringenden Personen digital erfassen, berlinweit nach einer bedarfsgerechten GStU-Unterkunft suchen und aus der Software heraus die Zuweisungsdokumente generieren. Ferner besteht die Möglichkeit, bestehende Zuweisungen in verschiedenen Listen aufzurufen und zu bearbeiten.
    • Als Grundlage für die bedarfsgerechte Platzsuche werden alle GStU-Unterkünfte von Beschäftigten der Serviceeinheit GStU im IT-Fachverfahren platzgenau mit ihren Bedarfsmerkmalen hinterlegt. Ferner können Vertragsdokumente den Unterkünften zugeordnet, vom Betreibenden gemeldete Schadensmeldungen und Platzsperren digital eingesehen und im Rahmen einer gezielten Bedarfssteuerung Sonderkontingente ausgewiesen werden. Zukünftig wird auch die Abrechnung mit den Betreibenden der Unterkünfte digital erfolgen.
    • Die Betreibenden von Unterkünften haben über ein Portal Zugang zum IT-Fachverfahren GStU. Ihnen obliegt die Meldung von Ein- und Auszügen, sowie tägliche An- und Abwesenheitsmeldungen als Grundlage für die Abrechnung. Ferner können sie Schäden digital melden und bedarfsgleiche Umbelegungen innerhalb der Unterkunft vornehmen.
  • Welche Unterkünfte werden in das IT-Fachverfahren GStU aufgenommen?

    Ziel von GStU ist es, die Qualitätsstandards der Berliner Wohnungslosenunterkünfte anzugleichen und hinsichtlich der Unterbringungsbedarfe unterschiedlicher Personengruppen zu spezifizieren. Hierfür wurde von den Projektbeteiligten ein modular aufgebautes System von GStU-Unterkunftstypen erarbeitet.

    • Es werden nur Unterkünfte in das IT-Fachverfahren GStU aufgenommen, die durch das Land Berlin vertraglich gebunden sind und die allgemeinen GStU-Mindeststandards erfüllen, beispielsweise hinsichtlich ihrer baulichen Gegebenheiten, der personellen Ausstattung oder der sozialen Betreuungsangebote.
    • Darüber hinaus sind bei Aufnahme spezifischer Personengruppen besondere Leistungen zu erbringen, z.B. für alleinstehende und alleinerziehende Frauen, Kinder- und Jugendliche, junge Volljährige in prekären Lebenssituationen, LSBTIQ*-Personen, Personen mit psychischen oder Suchterkrankungen sowie abstinente und cleane Personen. Plätze für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Pflegebedarf sowie mit Erlaubnis zum Halten von Haustieren sollen in den unterschiedlichen Unterkunftsmodulen zusätzlich angeboten werden.

    Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten sowie vertraglich gebundene ASOG-Unterkünfte, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, werden sukzessive in das IT-Fachverfahren GStU aufgenommen und können bei Vorliegen entsprechender Bedarfe berlinweit von allen zuweisenden Behörden belegt werden.

  • Welche Beratungsangebote werden in GStU-Unterkünften bereitgestellt?

    In den GStU-Unterkünften wird eine zielgruppenspezifische Beratung durch sozialpädagogische Fachkräfte angeboten. Deren Aufgaben sind:

    • Klärung des individuellen Hilfebedarfs (Clearing);
    • Sicherung der existentiellen Grundversorgung;
    • Informationen zu Rechtsansprüchen (materielle Leistungen, Kita, Schule, Sprachkurs etc.);
    • Vermittlung in weiterführende Hilfen insbesondere in die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. SGB XII sowie ggf. in die Kinder- und Jugendhilfe, in die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, in Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch etc.;
    • Beratung zur Überwindung der Wohnungslosigkeit und ggf. Vermittlung in das Geschützte Marktsegment, in das Projekt Housing First etc.
  • Welche rechtlichen Änderungen gehen mit der Einführung von GStU einher?

    Durch die Einführung von GStU bleiben die bestehenden Zuständigkeiten für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit und Unterbringung geflüchteter Menschen weiterhin erhalten (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und Soziale Wohnhilfen der Bezirke). Allerdings erhält erstmals in Berlin eine zentrale Stelle die Aufgabe der Bereitstellung von Unterkunftsplätzen für die unterschiedlichen Zielgruppen, die sogenannte Serviceeinheit GStU (SE GStU).

    Diese Aufgabenübertragung soll durch das GStU-Umsetzungsgesetz vollzogen werden, welches derzeit erarbeitet wird. Mit dem Gesetz werden auch die für den Betrieb des IT-Fachverfahrens notwendigen Datenverarbeitungsgrundlagen geschaffen. Außerdem wird der Zuständigkeitsbereich der Berliner unabhängigen Beschwerdestelle auf alle GStU-Unterkünfte ausgeweitet, so dass sich künftig mehr Bewohnende an sie wenden können.

    Für die Nutzung der GStU-Unterkünfte werden Benutzungsgebühren auf der Grundlage einer Unterbringungsgebührenordnung (UntGebO) erhoben. Auch diese wird derzeit erarbeitet. Personen mit Ansprüchen auf Sozialleistungen können die Gebühren als Bedarfe gegenüber ihrem Leistungsträger geltend machen. Gebührenerhebende Stelle wird die SE GStU.

  • Welche Vorteile bietet GStU für Betreibende von Unterkünften?

    Betreibende von Wohnungslosenunterkünften werden über ein Portal an das IT-Fachverfahren GStU angebunden, das die Kommunikation und den Datenaustausch mit den Berliner Behörden vereinfacht.

    Eine Aufnahme in das IT-Fachverfahren GStU bietet folgende Vorteile:
    • Das Portal ist schnittstellenkompatibel und kann mit einer betreibereigenen Software verknüpft werden.
    • Die Unterkunft kann über das IT-Fachverfahren GStU berlinweit von allen zuweisenden Behörden belegt werden.
    • Der Betreibende wird automatisch über Neuzuweisungen und Zuweisungsverlängerungen informiert.
    • Der Betreibende kann An- bzw. Abwesenheiten sowie Auszüge digital an die zuweisenden Behörden melden. Eine manuelle Freimeldung von Plätzen ist nicht mehr notwendig.
    • Der Betreibende kann belegungsrelevante Schäden digital an die Serviceeinheit GStU übermitteln und Plätze unmittelbar für die Belegung sperren.
    • Der Betreibende kann zur Aufrechterhaltung des „sozialen Friedens“ bedarfsgleiche Umbelegungen innerhalb der Unterkunft durchführen.
    • Mit der Einführung des Abrechnungsmoduls erfolgt die Rechnungsstellung zukünftig für alle zugewiesenen Personen zentral an die SE GStU. Eine Einzelabrechnung mit Sozialleistungsbehörden oder untergebrachten Personen entfällt.
    • Durch das IT-Fachverfahren wird am Monatsende automatisiert eine digitale Rechnung anhand der hinterlegen Kostensätze und der tatsächlichen Belegungsdaten erstellt und an die SE GStU papierlos übermittelt. Dadurch werden die Abrechnungsprozesse erheblich vereinfacht und beschleunigt.
    • Die vertragliche Bindung sichert beiden Seiten eine verlässliche Geschäftsbeziehung zu klar festgelegten Konditionen und gibt Planungssicherheit.
  • Wie kann ich als Betreibender in GStU aufgenommen werden?

    Grundlage für die Aufnahme einer Unterkunft in das IT-Fachverfahren GStU ist der Abschluss eines Betreibendenvertrages. Das Land Berlin schreibt dazu regelmäßig Betreibendenleistungen in vom Land bereitgestellten Immobilien über die Berliner Vergabeplattform öffentlich aus (https://meinauftrag.rib.de). Zukünftig werden auch Leistungen ausgeschrieben, die sowohl den Betrieb als auch die Zurverfügungstellung der Unterkunft im Gesamtpaket beinhalten. Damit können sich auch etablierte Betreibende von Wohnungslosenunterkünften um die Beauftragung durch das Land Berlin bewerben.

    Sofern ein Vertragsverhältnis über den Betrieb geschlossen wurde, muss die Unterkunft platzgenau im IT-Fachverfahren GStU nachgebildet werden. Die Nachbildung erfolgt durch die SE GStU. Hierbei könnte eine Mitwirkung des Betreibenden erforderlich sein, z.B. durch die Bereitstellung von Plänen.

    Die Betreibenden können über das sogenannte Betreibendenportal auf das IT-Fachverfahren GStU zugreifen und damit arbeiten. Voraussetzung für die Zugriffserteilung ist die Beantragung und Installation eines elektronischen Zertifikats sowie der Besuch einer Einführungsschulung, die durch das Land Berlin kostenlos angeboten wird.

Dokumente

  • Projektauftrag GStU

    (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (594.7 kB)

Projektfortschrittsberichte GStU