Die auf dem Hinweisschild dargestellte rote Leuchtdiode befindet sich jeweils am Sockel einer einzelnen Kamera bzw. am gemeinsamen Sockel mehrerer Kameras.
KI-gestützte Videoschutzsysteme an kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) in Berlin
Bild: Polizei Berlin
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Aktueller Projektstatus
Wichtiger Hinweis
Während der Konfigurations- und Testphase erkennt oder meldet das System keine Gefahrensituationen. In Notfällen wählen Sie bitte jederzeit den Polizeinotruf 110.
Wichtig: Die Anzeige befindet sich grundsätzlich im Stand-by-Modus ohne Darstellung des Videobildes. Erst wenn das System eine potenzielle Gefahrensituation erkennt, wird die zuständige polizeiliche Einsatzkraft automatisch auf die Situation aufmerksam gemacht (Anlassbetrieb).
Bild: Polizei Berlin
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Bild: Polizei Berlin
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Häufig gestellte Fragen
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Warum setzt die Polizei Berlin ein KI-gestütztes Videoschutzsystem ein?
Das KI-gestützte Videoschutzsystem soll dabei helfen, mögliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. Bei einer herkömmlichen Videoüberwachung müssen polizeiliche Einsatzkräfte die Kamerabilder dauerhaft beobachten oder später auswerten. Das KI-gestützte System analysiert die Videodaten dagegen automatisch und in Echtzeit. Dadurch ist keine permanente Beobachtung der Kamerabilder durch Menschen notwendig. Polizeiliche Einsatzkräfte werden nur dann informiert, wenn das System eine sicherheitsrelevante Situation erkennt, zum Beispiel einen körperlichen Übergriff. So kann die Polizei Berlin schneller reagieren, Situationen besser einschätzen und polizeiliche Einsatzkräfte gezielter einsetzen.
Das Videoschutzsystem trifft dabei keine polizeilichen Entscheidungen. Es unterstützt die polizeilichen Einsatzkräfte und ist eine von mehreren Maßnahmen, um die Sicherheit an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten zu erhöhen.
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Warum wird das System am Kottbusser Tor eingesetzt?
Das Kottbusser Tor ist durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als kriminalitätsbelasteter Ort eingestuft. An solchen Orten ist die Kriminalitätsrate ausgewählter Delikte statistisch erhöht. Deshalb darf die Polizei Berlin unter den gesetzlichen Voraussetzungen besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen. Die gezielte Maßnahme soll die Sicherheit für Anwohner, Passanten und Gewerbetreibende spürbar erhöhen.
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Wo genau werden Kameras eingesetzt?
Die Kameras erfassen ausschließlich festgelegte öffentliche Bereiche an kriminalitätsbelasteten Orten. Private Wohnräume, Hauseingänge sowie Bereiche außerhalb des vorgesehenen Erfassungsbereichs werden nicht erfasst beziehungsweise technisch unkenntlich gemacht, soweit dies erforderlich ist.
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Was kann die Künstliche Intelligenz erkennen?
Die unterstützende semantische KI betrachtet Situationen im Zusammenhang. Dadurch kann sie besser zwischen alltäglichen und möglicherweise relevanten Situationen unterscheiden.
Die KI analysiert dabei keine Gesichter oder personenbezogenen Merkmale. Stattdessen bewertet sie Bewegungsabläufe, räumliche Beziehungen zwischen Personen und den situativen Kontext eines Geschehens. Sie erkennt somit keine Personen, sondern mögliche Gefahrensituationen.
Vereinfacht gesagt: Ein E-Scooter, ein Fußballspiel sowie tanzende oder sich umarmende Menschen sind keine Gefahrensituationen. Deshalb bewertet die KI nicht nur einzelne Bewegungen, sondern den jeweiligen Zusammenhang einer Situation.
Die KI kann dabei auf mögliche Gefahrensituationen hinweisen. Ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt, beurteilen jedoch immer qualifizierte Einsatzkräfte der Polizei Berlin. Die KI trifft keine eigenen Entscheidungen.
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Entscheidet die KI selbst über einen Polizeieinsatz?
Die KI löst keinen Polizeieinsatz eigenständig aus. Die KI weist lediglich auf eine mögliche akute Gefahrensituation hin. Eine qualifizierte Einsatzkraft der Polizei Berlin prüft das aufgeschaltete Kamerabild in der Wache/Leitstelle und bewertet die Situation (dieses System bezeichnet man als Human in the Loop). Erst danach entscheidet die Polizei Berlin, ob Maßnahmen erforderlich sind.
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Wie werden Grundrechte und Datenschutz gewährleistet?
Auf einen Blick
- keine biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung
- Anlassbetrieb anstatt dauerhafter Beobachtung
- Zugriff nur für berechtigte Stellen
- nachvollziehbare Protokollierung von Zugriffen
- keine Tonaufzeichnung
- Zweckbindung und gesetzlich geregelte Speicher- und Löschfristen
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Wird Gesichtserkennung eingesetzt?
Eine biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung von Personen findet nicht statt. Das System ist nicht darauf ausgerichtet, Personen anhand ihres Gesichts zu identifizieren.
Die eingesetzte KI identifiziert keine Personen, sondern mögliche Gefahrensituationen. Dazu analysiert sie Bewegungsabläufe, räumliche Zusammenhänge und den situativen Kontext eines Geschehens. Eine Identifizierung einzelner Personen erfolgt dabei nicht.
Die KI liefert ausschließlich Hinweise auf mögliche Gefahrensituationen. Ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt und welche Maßnahmen erforderlich sind, beurteilen und entscheiden stets qualifizierte Einsatzkräfte der Polizei Berlin.
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Werden Menschen gezielt und individuell überwacht?
Das System ist nicht dafür bestimmt, einzelne Personen gezielt zu identifizieren.
Es dient dazu, innerhalb eines festgelegten Bereichs Hinweise auf mögliche Gefahrensituationen zu geben. Die Bewertung erfolgt immer durch eine qualifizierte Einsatzkraft der Polizei Berlin.
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Beobachten Menschen die Kamerabilder dauerhaft?
Die Kamerabilder werden nicht dauerhaft durch polizeiliche Einsatzkräfte beobachtet. Ein Live-Bild wird grundsätzlich erst dann angezeigt, wenn das System einen Hinweis auf eine mögliche Gefahrensituation gibt.
Dieses Vorgehen wird als Anlassbetrieb bezeichnet.
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Entscheidet die KI selbst über einen Polizeieinsatz?
Die KI trifft keine polizeilichen Entscheidungen. Sie kann lediglich auf mögliche Gefahrensituationen hinweisen.
Ob Maßnahmen erforderlich sind, entscheidet immer eine qualifizierte Einsatzkraft der Polizei Berlin.
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Was kann die KI erkennen?
Das System kann auf mögliche Gefahrensituationen hinweisen, beispielsweise auf körperliche Auseinandersetzungen.
Ein solcher Hinweis bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich eine Gefahr oder Straftat vorliegt. Jede Meldung wird deshalb durch eine polizeiliche Einsatzkraft geprüft und bewertet.
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Wird Ton aufgezeichnet?
Das System zeichnet zu keinem Zeitpunkt Ton auf. Es handelt sich um ein rein visuelles Assistenzsystem.
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Wer ist für die Verarbeitung der Bilddaten verantwortlich?
Für die Verarbeitung der Bilddaten ist die Polizei Berlin verantwortlich.
Den Zugriff auf Live-Bilder und gespeicherte Aufnahmen erhalten ausschließlich Beschäftigte der Polizei Berlin, soweit es für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich ist. Zugriffe werden dokumentiert und nachvollziehbar protokolliert.
Die Aufzeichnungen werden einen Monat gespeichert (§ 24a Abs. 3 ASOG Bln) und danach automatisch gelöscht. Hierbei orientiert sich die Polizei am kürzest möglichen Monat eines Jahres, so dass 28 Tage Speicherfrist im System hinterlegt sind.
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Was passiert bei Versammlungen?
Die Versammlungsfreiheit genießt in Deutschland besonderen Schutz. Deshalb gelten für Versammlungen besondere rechtliche Regelungen. Die Polizei Berlin setzt diese Vorgaben konsequent um. Der Videoschutz wird während einer Versammlung abgeschaltet, soweit Versammlungsteilnehmende von den Kameras erfasst werden könnten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine angemeldete Versammlung, eine Eil- oder Spontanversammlung oder um einen sich fortbewegenden Aufzug handelt.
Der Betriebszustand der Anlage ist für Bürgerinnen und Bürger erkennbar. Eine aktive rote Leuchtdiode zeigt an, dass eine Kamera in Betrieb ist und Daten aufgezeichnet und ausgewertet werden. Ist die Leuchtdiode deaktiviert, ist auch die Kamera deaktiviert. Es werden keine Daten aufgezeichnet.
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KI unterstützt – der Mensch entscheidet.
Das KI-gestützte Videoschutzsystem hilft dabei, mögliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. Über polizeiliche Maßnahmen entscheidet immer eine qualifizierte Einsatzkraft der Polizei Berlin – auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung strenger Datenschutzvorgaben.