Kindesmisshandlung

Trauriger kleiner Junge mit Puppe im Arm

Gewaltdelikte an Schutzbefohlenen und Kindern

Das LKA 123 bearbeitet Gewaltdelikte an Schutzbefohlenen und Kindern ohne sexuellen Hintergrund. Der gesamte Zuständigkeitsbereich umfasst

Wir können uns vorstellen, dass es kein leichter Schritt ist, die Polizei zu informieren, wenn Sie Anhaltspunkte für Misshandlungen oder Vernachlässigungen in Ihrer – vielleicht auch engsten – Umgebung feststellen.

Aber machen Sie sich bewusst, dass Ihr Anruf oder Ihre Anzeige entscheidend für das Leben eines Kindes sein kann.

Bevor Sie eine Anzeige erstatten, besteht immer auch die Möglichkeit, sich telefonisch Rat bei uns zu holen.

Im Notfall wählen Sie aber bitte den polizeilichen Notruf 110.

Misshandlung

Die Misshandlung ist eine spezielle Form der Körperverletzung.

Hierbei spielt es eine wichtige Rolle, dass die beteiligten Personen in einer engen persönlichen Beziehung zueinander stehen, damit die Tatbestandsvoraussetzungen für diese spezielle Körperverletzung erfüllt sind, so wie es das Strafgesetzbuch vorsieht.

Die Misshandlung ist in der Regel kein einmaliges Schlagen, sondern erfolgt meist über einen längeren Zeitraum und wiederholt und/oder verschärft sich. Das kann im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Misshandlungen finden ausschließlich unter Personen statt, die in einem Haushalt oder einer Familie zusammen leben, so zum Beispiel:

  • Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) und
    • Eltern
    • Adoptiveltern
    • Pflegeeltern
  • geistig und/oder körperlich behinderte Personen (auch über 18 Jahre)
    • im Haushalt der Eltern
    • in Pflegeheimen
    • in geschlossenen Klinikabteilungen
  • alte, pflegebedürftige Personen
    • in Altepflegeheimen
    • in Seniorenresidenzen
    • im Haushalt der betreuenden Personen.

Die Misshandlungen erfolgen durch bloße körperliche Gewalt wie zum Beispiel Schläge mit der Hand oder Faust, Tritte in alle Körperregionen, Bisse oder unter Verwendung von Gegenständen wie zum Beispiel Besenstiele, Kochlöffel, Bambusstöcke oder jedem anderen erdenklichen Gegenstand.

Dadurch entstehen Verletzungsspuren wie blaue Flecken, Striemen, Bisswunden, teilweise offene oder später verschorfte Wunden. Gleichzeitig finden oftmals Erniedrigungen der betroffenen Personen statt.

Vernachlässigung

Auch bei der Vernachlässigung muss ein Schutzbefohlenenverhältnis bestehen.

Opfer von Vernachlässigungen sind allerdings nur Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, die in der Regel von den eigenen Eltern nicht ausreichend versorgt werden und/oder in völlig unhygienischer Umgebung aufwachsen und damit in die Gefahr gebracht werden, einen körperlichen oder geistigen Schaden davon zu tragen.

  • Flyer Was tun, wen... ? - Misshandelt und vernachlässigt

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