Beauftragter für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (B GMF) bei der Zentralstelle für Prävention (LKA Präv)

Die zunehmende Polarisierung unserer Gesellschaft, einhergehend mit wieder erstarkenden rassistischen, homo- und transphoben sowie antisemitischen Vorurteilen, stellt eine Gefahr für unsere Demokratie dar und gefährdet das friedliche Zusammenleben in Berlin. Sie bietet den Nährboden für ein Ansteigen von Hasskriminalität allgemein und vorurteilsgeleiteten Gewaltstraftaten im Besonderen. Dies führt auch zu einer zunehmenden Verunsicherung in der Bevölkerung.

Um diesen gesellschaftlichen Entwicklungen zu begegnen, liegt es auch in der Verantwortung der Polizei Berlin, Hasskriminalität in jeder Form deutlich und unmissverständlich entgegenzutreten, Straftaten konsequent zu verfolgen, vorurteilsgeleitete Ursachen aufzudecken und sich solidarisch und kompetent im Umgang mit betroffenen Menschen zu zeigen.

Vor diesem Hintergrund bezieht die Polizei Berlin klar Haltung gegen Hasskriminalität/ Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) und leistet ihren Beitrag dazu, der zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft entgegen zu wirken und sich als vielfältige Hauptstadtpolizei verantwortlich zu zeigen.

Das Amt der/des Beauftragten für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (B GMF) wurde am 1. Februar 2021 in der Polizei Berlin eingerichtet. Derzeit hat das Amt Kriminaloberrat Steffen Wrobel inne. Gleichzeitig ist er der Vertreter des Leiters der Zentralstelle für Prävention (LKA Präv), Kriminaldirektor Winfrid Wenzel.

Arbeitsdefinition Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF)

GMF bezeichnet abwertende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen, religiösen oder ethnischen Gruppe. Sie richten sich gegen die Menschen- und Grundrechte und können in Form von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Frauenfeindlichkeit, Feindlichkeit gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, sowie trans-, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ), gegenüber Geflüchteten, Obdachlosen oder behinderten Menschen zum Ausdruck kommen. In der Wissenschaft wird GMF als „Syndrom“ bezeichnet. Der Begriff entstammt der Medizin und beschreibt, dass mehrere Symptome gleichzeitig auftreten. Das heißt, Vorurteile gegenüber einer Gruppe treten in der Regel nicht allein auf, sondern gehen Hand in Hand mit der Abwertung anderer Gruppen. Kern des Syndroms GMF ist die Ideologie der Ungleichwertigkeit. Hierbei geht es darum, soziale Hierarchien aufrechtzuerhalten bzw. herzustellen. Aus Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird Hasskriminalität, wenn Straftaten begangen werden, die sich auf Grund von Vorurteilen gegen Angehörige o. g. gesellschaftlicher Gruppen richten.

Aufgaben

Der Beauftragte für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (B GMF) bündelt und ergänzt bereits bestehende präventive Aufgabenfelder.
Die sind insbesondere:

  • zentrale Ansprechperson innerhalb und außerhalb der Polizei Berlin zu diskriminierenden und/oder strafrechtlichen Sachverhalten/Delikten Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  • Erstellung bzw. Weiterentwicklung von präventiven Maßnahmen unter Einbeziehung von Studien und (externen) Experten
  • Fachlicher Austausch zu polizeilich präventiven und repressiven Maßnahmen, zu Ursachen, Erscheinungsformen, Auswirkungen und Vorbeugungs- und Verfolgungsmöglichkeiten im Themenfeld Hasskriminalität/Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Initiierung und Begleitung der Aus- und Fortbildung im Themenfeld Hasskriminalität/Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in enger Abstimmung mit der Pressestelle der Polizei Berlin/Team Social Media der Polizei Berlin

Bei seiner Aufgabenwahrnehmung greift der Beauftragte für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unter anderem auf die jahrelange Expertise und Netzwerkarbeit der

  • Ansprechpersonen für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (AP GMF),
    ehemals: Ansprechpersonen für interkulturelle Aufgaben (LKA Präv 1) und den Ansprechpersonen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ , LKA Präv 1)

zurück. Die genannten Ansprechpersonen werden seit der Einführung des neuen Amtes

  • der/des Beauftragte/n für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (B GMF)

alle

  • Ansprechpersonen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (AP GMF) genannt und verfügen über phänomenbezogene Themenschwerpunkte für:

GMF Grundsatz, Antisemitismus inklusive des Projektes „Jüdisches Leben und Polizei – Vergangenheit trifft Gegenwart“, Antimuslimischen Rassismus, Anti-Schwarzen Rassismus, Antiasiatischen Rassismus, Antiziganismus,
Lesben, Schwule, Bisexuelle, sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen, Frauenfeindlichkeit/Antifeminismus,
Geflüchtete, Ableismus und Obdachlose.

Im Rahmen eines sensiblen Umgangs mit Betroffenen von Diskriminierung und Hasskriminalität beraten der Beauftragte und Ansprechpersonen GMF diese und vermitteln bei Bedarf an entsprechende Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie an interne oder externe Beratungsstellen weiter.
Seitens des Beauftragten und der Ansprechpersonen GMF wird zu den Phänomenbereichen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit eine aktive Netzwerkarbeit zu NGO und zivilgesellschaftlichen Akteuren betrieben.
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit freien Trägern dient u.a. der turnusmäßige Runde Tisch gegen Hasskriminalität/GMF bei der Zentralstelle für Prävention (LKA Präv), zu dem NGO mit thematischem Bezug regelmäßig eingeladen werden.

Ziele

Die Einrichtung einer Beauftragten für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (B GMF) in der Polizei Berlin verfolgt
dargestellte Ziele:

  • Stärkung des Bewusstseins für Phänomene der Hasskriminalität nach innen und nach außen
  • Stärkung des Vertrauens in die Arbeit der Polizei Berlin bei der Bekämpfung von Hasskriminalität/Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Kriminalprävention und beim Opferschutz
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Polizei Berlin, im Besonderen in der Aus- und Fortbildung
  • Verbesserung und Ausbau der Kommunikationsstrukturen und Netzwerke interner und externer Akteure in der Bekämpfung von Hasskriminalität
  • Gewährleistung eines in – und externen polizeilichen Beratungsangebotes für Betroffene von Straftatbeständen und Diskriminierungen in Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
  • Qualitätssteigerung in der Einsatzbewältigung mit Phänomenbezug

Weitere Informationen

  • Organigramm LKA Präv

    PDF-Dokument (15.7 kB)

  • Handzettel für Zeugen/Opfer von rechtsmotivierten Straftaten oder Hasskriminalität

    PDF-Dokument (194.7 kB)

  • Definition Hasskriminalität (Anlage aus dem Definitionssystem vom BKA)

    PDF-Dokument (338.7 kB)

  • Postkarte - STOP HATE (Deutsch) - LKA Präv BGMF (neu)

    PDF-Dokument (432.5 kB)

  • Postkarte - STOP HATE (Englisch) - LKA Präv BGMF (neu)

    PDF-Dokument (432.1 kB)

  • Postkarte - Hasskriminalität geht uns alle an! LKA Präv BGMF (neu)

    PDF-Dokument (508.4 kB)

  • Postkarte - Das hilft nicht gegen Hass! LKA Präv BGMF (neu)

    PDF-Dokument (367.5 kB)

  • Postkarte - Zeig es an! LKA Präv BGMF (neu)

    PDF-Dokument (344.9 kB)

  • Plakat - Stop Hate - Brandenburger Tor

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Plakat - Stop Hate - Schläger

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Plakat - Stop Hate -Regenbogenfahne

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Plakat - Stop Hate - Laptop

    PDF-Dokument (4.8 MB)

  • Plakat - Stop Hate - Schild DE

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • Plakat - Stop Hate - Schild EN

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • Plakat - Stop Hate - Strauß

    PDF-Dokument (2.8 MB)

Ergänzende Links