Widmung, Einziehung und Benennung von Straßen und Grünanlagen

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Widmung

Eine Straße, ein Weg oder ein Platz erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Straße durch Widmung. Gleiches gilt für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen. Die Widmung kann unter Einschränkungen vorgenommen werden (z. B. nur für den Fußgänger- und / oder Radfahrerverkehr) beziehungsweise bei Grünanlagen mit Zweckbestimmung / Nutzungsart (z. B. Kinderspielplatz).

Die Widmung erfolgt durch Allgemeinverfügung und wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht.

Durch die Widmung wird der Gemeingebrauch (Nutzung der Straße durch die Allgemeinheit insbesondere zu Verkehrszwecken) eröffnet, sowie der Anliegergebrauch (Nutzungsrechte als Anlieger). Sonstige Nutzungen (Sondernutzungen), z. B. Baustelleneinrichtungen, Herausstellen von Tischen und Stühlen, bedürfen der vorherigen Genehmigung.

Ferner wird die Straße in das Straßenreinigungsverzeichnis eingetragen und in eine Reinigungsklasse eingeteilt. Hieraus ergibt sich die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Reinigung und zum Winterdienst durch den Anlieger bzw. die Berliner Stadtreinigung.

Einziehung

Wird eine öffentliche Straße für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt, so kann sie eingezogen werden. Gleiches gilt für Grün- und Erholungsanlagen, wenn sie für ihren Widmungszweck nicht mehr benötigt werden. Straßen können auch teilweise eingezogen werden mit nachträglicher Einschränkung der Widmung (z.B. nur für den Fußgänger- und/ oder Radfahrerverkehr).

Die Einziehung erfolgt durch Allgemeinverfügung und wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht.

Mit Rechtskraft der Einziehung unterliegt die Fläche nicht weiter den Bestimmungen des Berliner Straßengesetzes beziehungsweise des Grünanlagengesetzes (Ausnahme: Teileinziehung).

Straßenverzeichnis

Die öffentliche Straße wird in das Straßenverzeichnis eingetragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird das Straßenverzeichnis beim Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Geoinformation geführt. Entsprechende Auskünfte zur Widmung erhalten Sie auf der Internetseite Übersicht der festgesetzten Bebauungspläne.

Im Falle der Einziehung wird die Straße aus dem Straßenverzeichnis gelöscht.

Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Die öffentliche Grün- und Erholungsanlage wird in das Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen eingetragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist. Das Verzeichnis wird beim Fachbereich Grünflächen geführt und kann von jedermann eingesehen werden.

Hier finden Sie eine digitale Karte der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.

Benennungen

Bei der Benennung von Straßen ist zu unterscheiden in öffentliche und private Straßen. Straßenbenennungen richten sich nach § 5 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften.

Die öffentlichen Straßen sind zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Namensgebung auf Vorschlag des für Kultur zuständigen Ausschusses als Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) an das Bezirksamt. Die Gremien sind gebunden an die rechtlichen Vorgaben / allgemeinen Grundsätze, die unter anderem bei der Verwendung von Personennamen die verstärkte Berücksichtigung von Frauen festlegen.

Privatstraßen, -wege oder -plätze sollen auf Antrag und auf Kosten des Grundstückseigentümers öffentlich benannt werden, soweit dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist. Der Eigentümer der Privatstraße schlägt den Namen vor, wobei die Bestimmungen für die Benennung öffentlicher Straßen einzuhalten sind.

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen können ebenfalls benannt werden. Hierzu existieren keine spezialgesetzlichen Vorschriften; es erfolgt eine Orientierung an dem Verfahren zu Straßenbenennungen.

Die Benennung erfolgt in allen Fällen durch Allgemeinverfügung und wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht.

Die Nummerierung der Grundstücke erfolgt durch das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Geoinformation.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlagen

Zusammengerollte Zeitung mit Aufschrift Aktuelles

Aktuelles

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Baustellenabsperrung

Fachbereich Straßen

Der Fachbereich Straßen ist als Straßenbaulastträger / Straßenbaubehörde zuständig für die Planung, den Entwurf, den Bau sowie für die Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit der Straßen, Wege und Plätze im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Fachbereich Straßen