Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 11.02.2021: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Übersicht der festgesetzten Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan basiert aus vermessungstechnischer Sicht auf das Amtliche Liegenschaftskataster-informationssystem (ALKIS) mit eingetragenen baurechtlichen Linien (z.B. f.f. Straßen- oder f.f. Bauflucht) als Kartengrundlage sowie die bebauungplanspezifischen Inhalte – den farbigen Festsetzungen. Diese müssen geometrisch eindeutig sein und sich zweifelsfrei in die Örtlichkeit übertragen lassen können. Hinzu kommen noch Titel, Legende, Übersichtskarte, textliche Festsetzungen und Vermerke für Aufstellung und Festsetzung.
Festgesetzte Bebauungspläne (Originale oder Reinpläne) werden vom Fachbereich Vermessung und Geoinformation im Stadtentwicklungsamt archiviert. Die Einsichtnahme und der Erwerb von Abzeichnungen ist dort ebenfalls möglich.

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7-1VE bis 7-81VE
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XI-A bis XI-98
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XI-101a bis XI-237
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XIII-A bis XIII-100
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XIII-101 bis XIII-303
Straßenverzeichnis
Eine weitere Aufgabe der bezirklichen Vermessungsstellen ist die Führung des Straßenverzeichnisses nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Das ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße, wie z.B. ihre Breite. Widmung ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.
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Vermessung und Geoinformation
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Herr Schreiber
(030) 90277-2450
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