Bezirksamtsbeschluss 220/17
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am:
Drs. Nr.: / XX
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
Bebauungsplan XIV-257a
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – aufgestellte Bebauungsplan XIV-257a vom 02. Mai 2017 für die Grundstücke Landreiterweg 47/67, Wildhüterweg 28/38 und Am Eichenquast 13/17 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festset-zung des Bebauungsplans XIV-257a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausfüh-rung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) in der bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bauge-setzbuchs vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 4 des Vier-ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 5.2 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-257a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mittei-lung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
Dr. Franziska Giffey | Jochen Biedermann |
Bezirksamt Neukölln
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