Bezirksamtsbeschluss 187/17

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 20.09.2017
Lfd. Nr. :
Drs. Nr. : 0087 /XIX

Vorlage zur Kenntnisnahme

- Schlussbericht -

Späthstraßenbrücke öffnen – Einheit vollenden

Die Späthstraßenbrücke wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Bundesautobahn BAB A 113 verkehrsrechtlich entwidmet und stillgelegt. Das sich im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung befindliche Brückenbauwerk müsste vom Land Berlin zunächst erworben und danach als Verkehrsverbindung für den Fuß- und Radverkehr neu gewidmet werden. Darüber hinaus müssten neue Zufahrtsrampen auf der östlichen Seite des Teltowkanals errichtet werden. Bislang hatte der Senat hierfür kein verkehrliches Erfordernis gesehen.

Das Bezirksamt Neukölln prüft aktuell den Sachverhalt vor dem Hintergrund der neuen Radverkehrspolitik und beabsichtigt, an den Senat mit dem Vorschlag heranzutreten, die Späthbrücke als zusätzliche Anbindung an die geplante Radschnellroute entlang der Autobahntrasse zu nutzen.

Die BVV hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.06.2017 erneuert. Über die weitere Entwicklung wird das Bezirksamt daher im Zusammenhang mit dem Beschluss der BVV Drs. Nr. 0220/XX berichten.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den . August 2017

Dr. Franziska Giffey
Bezirksbürgermeisterin