Bezirksamtsbeschluss 85/21

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.01.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, sowie kaufwillige Dritte vorhanden sind, sein Vorkaufsrecht im Falle der 27 von Heimstaden erworbenen Häuser auszuüben und diese an gemeinwohlorientierte kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften o.ä. weiterzugeben.

Vertreter*innen der vom Paketverkauf betroffenen Berliner Bezirke (u.a. Neukölln), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Finanzen haben sich nach konstruktiven wie intensiven Gesprächen mit Heimstaden am 20.11.2020 auf die Unterzeichnung einer umfassenden Abwendungsvereinbarung verständigt. Weitere Einzelheiten zu den Verhandlungsergebnissen können der Pressemitteilung des Bezirksamtes vom 20.11.2020 entnommen werden.

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1020691.php.

Mit der Abgabe einer verbindlichen Abwendungsvereinbarung ist die Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten rechtlich nicht mehr möglich.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.