Bezirksamtsbeschluss 47/19

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: 0134/ XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Konzept zur Übernahme von Mietschulden

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 21. Juni 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, die BVV über die Entwicklung der Anträge auf Übernahme der Mietschulden im Bereich des SGB II in den letzten drei Jahren zu unterrichten. Innerhalb eines Jahres soll zudem ein Konzept erarbeitet werden, dass die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Rückübertragung der Bearbeitung von Mietschuldenübernahmeanträgen aus dem Jobcenter Neukölln in das Amt für Soziales darlegt (inklusive Bearbeitung von Anzeigen des Amtsgerichts über eingegangene Räumungsklagen durch das Amt für Soziales, um präventive Maßnahmen einleiten zu können).

Das Bezirksamt hat in der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste am 11.12.2018 über die Entwicklung der Anträge auf Mietschuldenübernahmen berichtet und dargestellt, welche organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Rückübertragung der Bearbeitung von Mietschulden-übernahmeanträgen aus dem Jobcenter Neukölln in das Amt für Soziales vornehmen zu können.

Die Soziale Wohnhilfe legt unabhängig davon einen besonderen Fokus auf eine frühzeitige Prävention mit der Prämisse Räumungsvermeidung und Wohnungserhalt. Hierfür wurde ein neues Team in der Sozialen Wohnhilfe eingerichtet, welches seine Arbeit zum 01.08.2018 mit zwei Mitarbeiter*innen aufgenommen hat. Zum 01.01.2019 umfasst das Präventionsteam vier Mitarbeiter*innen, perspektivisch sollen es fünf Mitarbeiter*innen werden.

Seit September 2018 werden im Präventionsteam Räumungsklagen, Zwangsräumungen und Notfälle des Geschützten Marktsegments (GMS) erfasst. Für GMS-Notfälle und Räumungsklagen werden Hausbesuche angesetzt, wenn Sprechzeiten ungenutzt verstreichen.

Zur besseren Vernetzung wurde Kontakt zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes, zu Rechtsanwält*innen, zu Gerichtsvollzieher*innen, zur Senior*innenberatung sowie dem Mietschuldenteam des Jobcenters aufgenommen. Im Aufbau befinden sich zudem Kontakte zu Wohnungsgesellschaften, zur Schuldner- und Insolvenzberatung der Arbeiter-wohlfahrt, den unabhängigen Sozialberatungen im Bezirk etc. um betroffene Haushalte mit einem Flyer bereits bei Mahnungen/Kündigungen erreichen zu können.

Ziel ist es insgesamt, das Tabuthema Mietschulden mehr in die Köpfe zu bekommen und Hemmnisse abzubauen. Hierzu werden die Mitarbeiter*innen auch aufsuchend tätig und werden ihr Angebot bei Vereinen, Kirchengemeinden etc. vorstellen.

Auf das Protokoll der 23. Ausschusssitzung vom 11.12.2018 bzw. die Anlage zum Protokoll wird hierbei Bezug genommen. Diese sind unter folgendem Link einsehbar:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/si018.asp?GRA=43

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat