Bezirksamtsbeschluss 292/18

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt vorsorglich zur Fristwahrung die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 BauGB, für das Grundstück Böhmische Str. 21, Thiemannstr. 20, 21, 22, 22 A, 23, eingetragen im Grundbuch von Neukölln des Amtsgerichts Neukölln, Blatt-Nr. 4945, laufende Nr. 1 des Bestandsverzeich-nisses, Flur 122, Flurstück 8, ausschließlich zu Gunsten eines Dritten im Sinne des § 27a BauGB, wenn: 1) dieser sich dieser vorab innerhalb der nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB maßgeblichen Frist verbindlich zum Kauf und zur Einhaltung der sozialen Erhaltungsziele verpflichtet und 2) seitens der zuständigen Senatsverwaltungen einseitige finanzielle Risiken für den Bezirk bezüglich des Kaufpreises ausgeschlossen / übernommen werden.

b) Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit der Beschlussfassung nicht verbunden.

c) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.