Bezirksamtsbeschluss 280/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: 0459/XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
-Schlussbericht-

Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 24.1.2018 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die monatlichen Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die monatliche Wasserqualität dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Das Klärwerk Waßmansdorf, aus dem das Rudower Fließ Wasserzufluss erfährt, hat drei Ableitungswege. Eine Ableitung erfolgt auf Brandenburger Seite in den Rudower Graben. Die Abflusssteuerung und die Gewässerbewirtschaftung des Rudower Grabens obliegen dem Wasser und Bodenverband Dahme-Notte.
Noch auf Brandenburger Seite gibt es eine Verbindung zwischen dem Rudower Graben und dem Siebgraben. Letzterer wiederum mündet in das Rudower Fließ.
Da die Situation im Rudower Fließ in den letzten Jahren von Wassermangel geprägt war, wird die Verbindungsanlage zwischen Rudower Graben und Siebgraben durchweg vollständig offen gehalten.
Die durchfließende Wassermenge variiert mit der Klarwassereinleitung des Klärwerks Waßmannsdorf in die drei Ableitungskanäle. Zwar wird die Wassermenge, die direkt vom Klärwerk aus in das Ableitungssystem eingeleitet wird, erfasst, nicht jedoch, wie sich diese Menge auf die drei verschiedenen Ableiter verteilt. Daher kann nur gesagt werden, dass durch maximale Offenhaltung der Zuleitung zum Siebgraben der Zufluss so groß wie unter den gegebenen Bedingungen möglich gehalten wird.
Um den Zufluss zu unterstützen, wird einmal jährlich der Siebgraben entkrautet.
Was die Qualität des das Waßmansdorfer Klärwerk verlassenden Wassers angeht, wer-den die durch EU-Richtlinien vorgegebenen Mindestreinigungsleistungen durchweg übererfüllt. Und da auf den genannten Ableitungswege bis hin zum Rudower Fließ keine Belastungen anfallen, besteht keine Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen vor der unmit-telbaren Einleitung des vom Waßmannsdorfer Klärwerk kommenden Wassers in das Ru-dower Fließ. Die Reinigungsleistung des Klärwerks Waßmannsdorf kann bei den Berli-ner Wasserbetrieben jederzeit abgerufen werden.

Der Ausschuss für Umwelt und Natur wurde in seiner Sitzung am 19.11. 2018 über die Sachlage ausführlich unterrichtet und nahm dieses Ergebnis zustimmend zur Kenntnis.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Bernward Eberenz

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat