Bezirksamtsbeschluss 256/18
Beschlussentwurf:
a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Bezirksamtsbeschlüsse Nr. 167/16 vom 30.08.2016 (ABl. S. 2333) sowie 48/18 vom 13.02.2018 (ABl. S. 1058) die Aufteilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwur-fes 8-73 in die Bebauungsplanverfahren 8-73a („Harzer Straße / Geyer-Werke“) und 8-73b („Kiehlufer zw. Elsen- und Brockenstraße“).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-73a umfasst nunmehr das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk Neukölln.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-73b umfasst die Grundstücke Kiehlufer 75/91 und den Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und Brockenstraße im Bezirk Neukölln.
Wesentliches Ziel der Bebauungsplanentwürfe ist weiterhin die Festsetzung von Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO.
Die Planunterlage bilden die Planausschnitte im Maßstab 1 : 5.000 vom 02.10.2018.
b. Die Bebauungspläne 8-73a und 8-73b bedürfen des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.
c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der ein-zelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.
d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.
Bezirksamt Neukölln
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