Bezirksamtsbeschluss 250/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: 0790/XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Bahnhof Zwickauer Damm

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Beschlusses bei der BVG eingesetzt. Die BVG hat sich hierzu wie folgt geäußert:

„Wir haben die Möglichkeiten, einen „Teilbetrieb“ während der Bauarbeiten auf dem U- Bahnhof Zwickauer Damm durchzuführen, geprüft. Aus Sicherheitsgründen können wir hier keine halbseitige Sperrung einrichten. Durch die gute Lage des Aufzuges in der Vorhalle muss ein Großteil der einzigen Zugangstreppe zum U-Bahnhof abgebaut und neu hergestellt werden. Hierfür ist es notwendig, statisch relevante Teile des Ingenieurbauwerks aufwendig zurückzubauen. Um die Durchbrüche für den Aufzugsschacht rea-lisieren zu können, sind statisch und bautechnisch komplizierte Bauabsteifungen nahe-zu über die gesamte Bauzeit hinweg erforderlich. Im Bereich dieser Absteifungen, wel-che sich in der Bahnhofsmitte befinden, sind die Durchgangswege nicht breiter als 1 Meter. Die Breite für einen regulären Fahrgastbetrieb muss mindestens 2 Meter betragen. Im Fall einer Gefahr ist eine geordnete Evakuierung im U-Bahnhof nicht möglich, da die geforderten Flucht- und Rettungswege nicht den Bestimmungen entsprechend vorhanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir während der Bauarbeiten keinen sicheren Zugang für unsere Fahrgäste zur Verfügung stellen können. Wir versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, schnellstmöglich den U- Bahnhof Zwickauer Damm barrierefrei auszubauen.“

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

Martin Hikel
Bezirksbürgermeister