Bezirksamtsbeschluss 223/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung

Bebauungsplan 8-14
(“südliche Späthstraße”)

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

a) Der vom Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – aufgestellten Bebauungsplan 8-14 vom (…) für die Grundstücke Späthstraße 6, 9-10, 12/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungplans 8-14 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (gVBL.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-14 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat