Martin Hikel
Bezirksamtsbeschluss 223/18
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am:
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
Bebauungsplan 8-14
(“südliche Späthstraße”)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – aufgestellten Bebauungsplan 8-14 vom (…) für die Grundstücke Späthstraße 6, 9-10, 12/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungplans 8-14 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (gVBL.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-14 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
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Jochen Biedermann
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Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln