Bezirksamtsbeschluss 222/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 17.10.2018
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung

Bebauungsplan 8-30
(“Blub-Gelände”)

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

a) Der vom Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – aufgestellte Bebauungsplan 8-30 vom 20.03.2015 mit Deckblatt vom 04.04.2018 für die Grundstücke Buschkrugallee 60/64 sowie den angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-30 (sieht Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBL.S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung einschließlich der sonstigen, nach der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahme, wie unter den Punkten II 4.4, 4.6 und 4.8 der anliegenden Begründung beschrieben.

c) Nach Fristsetzung des Bebauungsplans 8-30 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat