Bezirksamtsbeschluss 180/18

Beschlussentwurf:

Die Befreiung freier Träger der Jugendhilfe von den Betriebskosten in vom Bezirk überlassenen bezirklichen Einrichtungen wird nach Einzelfallprüfung als ergänzende, gezielte, bedarfsgerechte und angemessene Möglichkeit der Förderung von Jugendhilfeangeboten genutzt.

Die Kriterien in der bestehenden Neuköllner Arbeitsanweisung sind Jugendhilfespezifisch, konkret messbar neu zu formulieren und nach Einzelfallprüfung entsprechend anzuwenden.

Des Weiteren ist bis zum Jahresende durch das Jugendamt und die SE FM zu überprüfen, ob bzw. inwieweit die vertraglichen Vereinbarungen mit den freien Trägern in der Form zu vereinheitlichen sind, dass sie von Instandhaltungskosten entlastet werden und ihnen Raumvergaben ermöglicht werden.

Die aufgrund dieses Beschlusses entstehenden finanziellen Mehrbedarfe der SE FM werden dieser aus dem Budget des Jugendamts zur Verfügung gestellt.

Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend der Abt. Jugend und Gesundheit.