Bezirksamtsbeschluss 154/18

Beschlussentwurf:

Das Bezirksamt wägt die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab und beschließt gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 8-2-1 vom 17.01.2018 für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln
Gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB ist der Bebauungsplan 8-2-1 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anzuzeigen.
Die Vorlage des Entwurfs an die Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung erfolgt, wenn die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt oder die Frist von zwei Monaten nach Eingang der Anzeige verstrichen ist.