Bezirksamtsbeschluss 145/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an den Bezirksamtsbeschluss vom 8.7.2014 (BA-Vorlage Nr. 93/14, ABl. S. 1405), den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-52b in die Bereiche 8-52ba und 8-52bb zu teilen.
Der Bebauungsplan 8-52ba umfasst nunmehr die Grundstücke Gockelweg 14 und 17 so-wie einen Abschnitt des Gockelwegs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow.
Der Bebauungsplan 8-52bb umfasst nunmehr die Grundstücke Gockelweg 15, 16, 18-23 und 25 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow.

Das Bezirksamt beschließt zudem, den Planinhalt für den Bebauungsplan 8-52b zu kon-kretisieren. Wesentliches Planungsziel ist nunmehr die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten sowie von Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Privates Gartenland“ und „Öffentlicher Spielplatz“.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich der Bebauungspläne 8-52ba und 8-52bb bilden die Planausschnitte vom 31.5.2018.

b. Die Bebauungspläne 8-52ba und 8-52bb bedürfen des Beschlusses durch die Bezirksver-ordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienst-stellen aufgrund des Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste Stadtentwicklungsamt beauftragt.