Bezirksamtsbeschluss 135/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Bezirksamtsbeschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans XIV-290 vom 30.4.1996 (Vorlage-Nr. 40/96) sowie zur Geltungsbereichsteilung in die Bebauungspläne XIV-290a und XIV-290b vom 1.12.2015 (Vorlage Nr.193/15), das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIV-290a für die Grundstücke Groß-Ziethener Chaussee 37, Eichenauer Weg 61 und 73 sowie einen angrenzenden Abschnitt des Eichenauer Wegs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow einzustellen.

b. Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-290a bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 7.9.2015.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit diesem Beschluss nicht verbunden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.

Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat